Info von meinem Steuerberater: die Bearbeitungsgebühr sei kein(!) Bestandteil des Bruttolistenpreises und wird von ihm herausgerechnet. Er sieht auch keine Notwendigkeit, dies beim zuständigen Finanzamt abzuklären. Dies bekomme ich von ihm schriftlich bestätigt.
Nun gut; im Zweifel hat die Kanzlei ja bestimmt eine gute Versicherung...
Samstag noch die Probefahrt und dann wird bestellt... in grau!