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  1. #3321
    PREMIUM MEMBER Avatar von harlelujah
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    Wertminderung wirst du wahrscheinlich keine erhalten. Du kannst aber das Auto zurückgeben und neu bestellen
    Gruss
    Peter


  2. #3322
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Allzeit gute Fahrt Dietmar.

  3. #3323
    Deepsea Avatar von itsmedee
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    Danke euch!
    Bin auch eher skeptisch bzgl. Wertminderung, aber vom Widerrufsrecht will ich dann auch nicht Gebrauch machen... Mal sehen.
    Gruß, Dietmar

  4. #3324
    Freccione Avatar von blarch
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    Würde mich jetzt auch ärgern. Allerdings denke ich auch, dass das mit der Wertminderung schwierig werden wird ... drücke Dir aber trotzdem die Daumen, dass alles klappt
    Gruss Wolfgang
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  5. #3325
    Day-Date Avatar von klazomane
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    Glückwunsch zum Y.
    Solange es sich nur um einen Lackschaden handelt, würde ich den Wagen behalten. Wertminderung wird es wohl nicht geben.
    Habe aufgrund eines kleinen Lackeinschlusses an der Frunkhaube angeboten, auf eine Neulackierung der Haube zu verzichten, wenn mir 1500km am Supercharger gutgeschrieben würden. Dies war Tesla wohl nicht möglich.
    Wurde dann halt für Tesla durch Neulackierung um einiges teurer...
    Gruß, der Carsten

  6. #3326
    Day-Date Avatar von klazomane
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    P.S.: der Lackierer meines Bodyshops meinte, ich solle mich über jede Neulackierung freuen, da die werksseitige Lackierung bei Tesla so unterirdisch sei...
    Gruß, der Carsten

  7. #3327
    PREMIUM MEMBER Avatar von harlelujah
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    Ich kann mich bzgl. der Lackierung nicht beklagen
    Gruss
    Peter


  8. #3328
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Zitat Zitat von DonFamassos Beitrag anzeigen
    Danke euch!
    Bin auch eher skeptisch bzgl. Wertminderung, aber vom Widerrufsrecht will ich dann auch nicht Gebrauch machen... Mal sehen.
    Bin kein Experte im Österreichischem Recht, aber dürfte vergleichbar zum Deutschen sein: Bei einem Unfallschaden ist das Fahrzeug kein Neufahrzeug mehr und hat damit einen durch eine Reparatur nicht behebbaren Mangel. Rechte bei Mängeln nach § 932 AGGB (Abs. 1):

    "Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern."

    Ob man sich deshalb jetzt streiten will, steht auf einem anderen Blatt In diesem Sinne: Gute Fahrt!
    Viele Grüße,

    Jonathan

  9. #3329
    Deepsea Avatar von itsmedee
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    Danke euch allen!
    Ich hätte eigentlich auch spekuliert, dass man sich in Form von ein paar Freikilometer beim Superchargen einigt, aber dies scheint bei Tesla wohl schwierig zu sein.
    Ich werde mal die Lackierung durchführen lassen und hoffe, dass dies zu meiner Zufriedenheit geschieht. Streiten/Zurücktreten möchte ich nicht.
    Gruß, Dietmar

  10. #3330
    Freccione Avatar von blarch
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    Zitat Zitat von klazomane Beitrag anzeigen
    P.S.: der Lackierer meines Bodyshops meinte, ich solle mich über jede Neulackierung freuen, da die werksseitige Lackierung bei Tesla so unterirdisch sei...
    Kann ich weder bei meinem Model 3 LR (2019) noch bei meinem Model 3 Perf. (2021) bestätigen
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  11. #3331
    Day-Date Avatar von klazomane
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    Naja, so'n paar Lacknasen an den neuralgischen Stellen hatte meiner schon. Aber ich bin da nicht kleinlich. Der Lackeinschluss hat mich eigentlich auch nicht groß gestört. Ich fand jedoch die Weigerung von Tesla bzgl. der Freikilometer echt kleinlich. Daher der Aufwand einer Neulackierung des Bauteiles.
    Ansonsten bin ich mal auf meinen Neuen nächste Woche gespannt. Der Erste war ein Ami, der Nächste ein Chinese.
    Gruß, der Carsten

  12. #3332
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    Zitat Zitat von blarch Beitrag anzeigen
    Kann ich weder bei meinem Model 3 LR (2019) noch bei meinem Model 3 Perf. (2021) bestätigen
    Geht mir ähnlich - kommt bei Tesla aber auch extrem auf die Farbe und die Herkunft an. Weiße Autos haben gerne Farbunterschiede (Wolkenbildung), blau, grau und rot scheinen deutlich besser zu sein.
    Dazu kommt, dass die jüngere Lackierstraße in Shanghai spürbar bessere Ergebnisse liefert, als die in Freemont. Wobei auch -gerade bei weiß- aus China schon weniger gelungene Autos ankamen.
    Ich hatte Glück mit meinen beiden grauen Teslas (Teslae? ), das 2019er Model3 SR+ aus Freemont war bis auf einen winzigen Einschluss auf der vorderen Haube fehlerfrei, am Model Y habe ich nichts gefunden. Den hab ich am Tag nach der Abholung im Rahmen einer Keramikversiegelung sehr genau unter die Lupe genommen.
    Cheers, Michael °Oo(i)oO°

  13. #3333
    Submariner Avatar von NyKoN
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    Das Weiß ist seit Q2 diesen Jahres nicht mehr wolkig. Farbunterschiede Kunststoff zu Blech kommen vor, haben andere Hersteller aber auch.

    Mein M3P wird am Mittwoch abgeholt, am 17.12. hole ich den Neuen in Mannheim. Ich bin gespannt.

    Wertminderung oder Freikilometer kann man bei Tesla leider knicken. Der Schaden wird behoben, das wars dann aber auch...

  14. #3334
    Freccione Avatar von blarch
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    Zitat Zitat von XKengine Beitrag anzeigen
    Geht mir ähnlich - kommt bei Tesla aber auch extrem auf die Farbe und die Herkunft an. Weiße Autos haben gerne Farbunterschiede (Wolkenbildung), blau, grau und rot scheinen deutlich besser zu sein.
    Waren beide weiss aus den USA ...
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  15. #3335
    Deepsea Avatar von itsmedee
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    Hab mittlerweile die Rückmeldung von Tesla erhalten, welche ich euch nicht vorenthalten möchte:

    Leider gibt es nur die Partner welche unter dem link erwähnt werden da diese von TESLA approved, spezialisierte Bodyshops sind.
    Diese sind auch in der Lage Lackierarbeiten durchzuführen nach Neuwagenstandard.
    Wir können Ihnen aufgrund des zusätzlichen Zeitaufwands und der Unannehmlichkeiten ein online shop Gutschein im Wert von €200 anbieten.
    Ich hoffe Sie sind mit der Lösung zufrieden dann lassen wir Ihnen den Gutschein inkl. aller Details zukommen.


    Besser als ein Stein... Hoffe, dass man dem Fahrzeug die nachträgliche Lackierung nicht ansieht, dann bin ich auch mit der Lösung zufrieden!
    Empfehlungen, wofür man die 200,- gut rausprassen kann?
    Gruß, Dietmar

  16. #3336
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von DonFamassos Beitrag anzeigen
    Hab mittlerweile die Rückmeldung von Tesla erhalten, welche ich euch nicht vorenthalten möchte:
    Besser als ein Stein... Hoffe, dass man dem Fahrzeug die nachträgliche Lackierung nicht ansieht, dann bin ich auch mit der Lösung zufrieden!
    Empfehlungen, wofür man die 200,- gut rausprassen kann?
    Kannst du dir damit die Wallbox bestellen? ergäbe einen netten Rabatt. Sonst weiterverkaufen!
    Grüße:
    Klaus

  17. #3337
    Deepsea Avatar von itsmedee
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    Danke für den Tipp - wäre möglich, aber da bin ich bereits versorgt.
    Noch was anderes: heute hatte ich bereits zum zweiten Mal mit dem Handy keinen Zugriff aufs Auto (weder über LTE, noch mit Wlan Verbindung) - und das genau bei Temperaturen unter 0. Gibt es hier irgendwelche Tricks, wie man schnell die Verbindung wieder herstellen kann? Neustart der App brachte auch keine Abhilfe.
    Gruß, Dietmar

  18. #3338
    Freccione Avatar von blarch
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    Hat das Auto dort wo es steht denn Empfang?

    Habe mal gelesen, dass wenn das Auto in den Tiefschlaf geht es per SMS aufgeweckt werden muss. Das funktioniert automatisch über die App aber nur, wenn das Auto auch Empfang hat. WLAN reicht hier anscheinend nicht aus.

    Das ist auch der Grund wieso ich bisher noch kein WLAN in der Garage installiert habe
    Gruss Wolfgang
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  19. #3339
    Deepsea Avatar von itsmedee
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    Empfang sollte es auf jedenfall haben, aber ich werd das mal beobachten. Dank dir!
    Gruß, Dietmar

  20. #3340
    Super-Moderator Avatar von Muigaulwurf
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    Zitat Zitat von J.S. Beitrag anzeigen
    Bin kein Experte im Österreichischem Recht, aber dürfte vergleichbar zum Deutschen sein: Bei einem Unfallschaden ist das Fahrzeug kein Neufahrzeug mehr und hat damit einen durch eine Reparatur nicht behebbaren Mangel. Rechte bei Mängeln nach § 932 AGGB (Abs. 1):

    "Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern."

    Ob man sich deshalb jetzt streiten will, steht auf einem anderen Blatt In diesem Sinne: Gute Fahrt!
    Es gibt aber auch viele Urteile, die besagen dass eine Werkslackierung vor der Auslieferung nicht als Unfallschaden oder schadenmindernd gilt und der Hersteller die somit auch nicht angeben muss. Ich habe einige Fälle von Leuten, die unfallfreie, unbeschädigte Neufahrzeuge bekommen (haben), die nicht wissen dass der Transportunternehmer da schon Schäden im mittleren vierstelligen Betrag verursacht/bezahlt hat.
    Gruß, Joe

    The following is based on a true story.
    No names have been changed to protect the innocent, because nearly everyone was found guilty.

    Kow How Joe

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