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  1. #31
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    folgender fall:
    ich von san francisco nach frankfurt und latsch durch den farblich markierten bereich richtung parkhaus. der zöllner zieht mich raus und will kurz gucken:

    kein thema!

    da der zöllner meine rolex daytona sieht und diese gerade neu war fragte er gleich, wo die her ist. ich hatte den kaufbeleg im handy gespeichert und konnte diese ausdrucken mit serial etc.

    ergo:
    klar darf der zoll prüfen, die rechnungsstellung ist auch nur fürs reisen interessant, aber nicht wenn ich an der polnische ostsee ins wasser springe.

    desweiteren wird auf jeder reise dazu hingewiesen, teure gegenstände zollspezifisch anzugeben. hierzu ist bei prüfung der kaufbeleg nachzuweisen, da ja sonst jeder texfree kaufen kann und sich nur eine ausrede einfallen lassen muss.

    http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...ausloesen.html

    ich mache mir eher gedanken darüber, dass die uhren vom graumarkt nicht immer mit ausgewiesener mwst angeboten werden, obwohl diese bei beidgleichem gewerblichen handel ausgewiesen werden kann.
    Geändert von obiwankenobi (22.05.2014 um 20:32 Uhr)

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