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  1. #23
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Magul Beitrag anzeigen
    Danke euch für die Meinungen bis hier
    Vielleicht ist das wirklich zu weit hergeholt von mir.... Aber ich stelle mir nur vor, ich komme z.B. aus dem Urlaub eines nicht EU Landes am Flughafen in die Zollkontrolle mit meiner Rolex am Handgelenk und der Beamte fragt nach dem Kaufbeleg. Wenn sich dann herausstellt, die Uhr wurde auf den Kanaren damals gekauft und nicht versteuert....


    Es ist nicht entscheidend, ob, wer, wann, was, warum in der Historie der Uhr versteuert hat, sondern, wo du die Uhr erworben hast.
    Kaufvertrag oder Überweisungsnachweis (am besten mit SN), welche beide auf einen Kauf innerhalb der EU hinweisen, reichen als Beweis, dass DU die Uhr innerhalb der EU gekauft hast. Die Steuerlast lastet auf dem, der die Uhr eingeführt hat.


    Und wenn das alles zu kompliziert ist, einfach beim örtlichen Konzi kaufen.
    Geändert von ehemaliges mitglied (22.05.2014 um 13:45 Uhr)

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