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Ohne Bild? Ohne Seriennummer? Ohne eideutigen Kaufbeleg? Da habe ich so meine Zweifel.

Schöner Mist...
Wieso? Er muss der Versicherung glaubhaft machen, das er mal die Uhr besessen hatte.

Wenn die subjektiven Verhältnisse stimme, sehe ich keine Probleme bei der Regulierung.