Bin kein Anwalt, jedoch ist das für mich recht eindeutig: Eine Vertragsänderung muss von beiden Seiten anerkannt werden. Wenn Du den neuen Vertrag nicht möchtest, hast Du m. E. ein Recht zur Sonderkündigung; bzw. alternativ zur Weiterführung des bisherigen Vertragsverhältnisses zu identischen Konditionen.
Hotline mal kontaktiert?
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08.05.2014, 22:41 #10ehemaliges mitgliedGast
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