Bin kein Anwalt, jedoch ist das für mich recht eindeutig: Eine Vertragsänderung muss von beiden Seiten anerkannt werden. Wenn Du den neuen Vertrag nicht möchtest, hast Du m. E. ein Recht zur Sonderkündigung; bzw. alternativ zur Weiterführung des bisherigen Vertragsverhältnisses zu identischen Konditionen.

Hotline mal kontaktiert?