wird vermutlich daran liegen, dass die Voraussetzungen für St.kl. II nicht erfüllt sind.
Die Kinder wohnen außerhalb. Deine Bekannte hätte die Steuerklasse ändern müssen.
Ergebnis 1 bis 18 von 18
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06.05.2014, 13:33 #1
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Steuerberater hier? Tipp erwünscht
Folgender Sachverhalt:
Meine Lebensgefährtin ( öffentlicher Dienst, Angestellte ), St. Klasse II, 2 Kinder auf der Karte ( wohnen aber außerhalb )
Jetzt habe ich am WE per Elster die Steuererklärung 2012 machen wollen,
da ist mir aufgefallen, laut der Jahresbescheinigung vom Arbeitgeber sind nur 10,- Euro Soli und 92,- Euro Kirchensteuer abgeführt worden.
Trägt man das in Elster ein, berechnet das Programm anhand des Jahresgehaltes allerdings gut 500,- Euro ( Soli und Kirchensteuer zusammen ), d.h. dieser Betrag müsste nachgezahlt werden.
Mich macht stutzig wieso der Arbeitgeber nur so wenig Soli und Kirchensteuer abgeführt haben soll.
Abrechnung fehlerhaft?
Danke für Tipps und Hilfe.Geändert von SWA1967 (06.05.2014 um 13:34 Uhr)
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06.05.2014, 13:44 #2Lieben Gruß René
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06.05.2014, 13:54 #3ehemaliges MitgliedGast
korrekt
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06.05.2014, 13:55 #4
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Themenstarter
Rene: In all den Jahren davor war das auch so, ist aber entsprechend immer mit hohen Kirchensteuer- und Soliabgeben belegt worden.
1 Kind noch im Studium - keine Einkünfte
1 Kind ausbildungssuchend, keine Einkünfte
Es sollte doch egal sein wo die Kinder wohnen, wenn sie a) kein Einkommen haben und b) die Eltern noch zu Unterhalt verpflichtet sind.
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06.05.2014, 14:13 #5
leider nein, maßgebend für den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ist u.a. die Zugehörigkeit zur Wohnung.
Lieben Gruß René
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06.05.2014, 14:20 #6
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Themenstarter
Rene: Die Jahre zuvor lebten die Kinder auch schon außerhalb und da wurde vom AG her der hohe Anteil Kirchensteuer / Soli abgezogen.
Es macht mich halt stutzig wieso plötzlich in 2012 etwas verändert wurde, der AG hat doch auch letztlich keine Ahnung wo die Kinder leben. Rechnen die nicht stur nach der Lohnsteuerkarte ab?
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06.05.2014, 14:53 #7ehemaliges MitgliedGast
Bei Steuerklasse II ist es deutlich komplexer als bei allen anderen.
Nicht jeder AG in Deutschland verfügt über die Möglichkeit Abrechnung auf Basis der StKl II durchzuführen, insbesondere kleine Betriebe.
Deine Lebensgefährtin wird seinerzeit ja die StKl II selbst beim Finanzamt beantragt haben, darauf basierend erhält der AG die aktualisierten Lohnabzugsdaten.
Es könnte daher durchaus sein, dass ein Abrechnungsfehler vorliegt.
Am besten lässt du die Abrechnung von einem Steuerberater kurz prüfen.
Geht in der Regel per Kaffeekasse
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06.05.2014, 15:47 #8
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06.05.2014, 15:49 #9
Du hast auch schon sehr gut geholfen, René
Jeder sollte in der Lage sein, sich nach Deinen Angaben selber ein Bild machen zu können.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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06.05.2014, 15:51 #10
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Themenstarter
Man kann sich doch sicher an die zentrale Abrechnungsstelle wenden um dort anhand der Personalnummer prüfen zu lassen ob ein Abrechnugsfehler vorliegt.
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06.05.2014, 20:02 #11
Ich erkenn das Problem nicht
Ist die Jahreslohnbescheinigung nun richtig oder falsch ? Wie viel wurde denn tatsächlich einbehalten ? Das dürfte doch nachprüfbar sein. Wenn zu wenig einbehalten wurde, ist das zuerst mal ein Problem des AG.
Du musst doch nur ausrechnen, ob unter Anrechnung der tatsächlich einbehaltenen Steuerabzugsbeträge bei der Jahreserklärung ne Erstattung oder nach Nachzahlung rauskommt. Kommt ne Erstattung raus, gibt die Erklärung ab - kommt ne Nachzahlung raus, lass das Ding vorerst mal liegen. So einfach ist das.
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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06.05.2014, 21:37 #12
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06.05.2014, 22:03 #13
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06.05.2014, 22:16 #14
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06.05.2014, 22:45 #15RAMichelGast
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07.05.2014, 10:23 #16
korrekt
falsch ! Der AN ist zwar Schuldner der LSt (38 II EStG), bei falschem Einbehalt haftet aber zuerst mal der AG (42d I Nr. 1 EStG). Soweit seine Haftung reicht, wird er dann sogar Gesamtschuldner neben dem AN (42d III EStG). Wen die Finanzverwaltung in Anspruch nimmt, ist eine Ermessensentscheidung, wobei der AG immer, der AN aber nur in speziellen Fällen in Anspruch genommen werden darf.
Nun zur Praxis: LSt-Prüfer kommt, stellt fest, dass zuwenig LSt einbehalten wurde. Haftungsbescheid mit Leistungsgebot für den AG und er ist fertig. Wenn er sich viel Mühe macht, ruft er beim FA des AN an und erkundigt sich, ob der ne Steuererklärung abgegeben hat. Wenn ja, macht er sicherheitshalber ne Kontrollmitteilung an das FA des AN und produziert gleichzeitig einen Haftungsbescheid gegenüber dem AG, diesesmal allerdings vorerst ohne Leistungsgebot.
Ob nun also die zu wenig einbehaltene LSt im Endeffekt den AN noch belastet, hängt von vielen Faktoren ab. Oft ist es aber so, dass der Prüfer sich nicht viel Mühe macht, sich den AG als Haftungsschuldner krall und der AG aufgrund der recht kurzen zivilrechtlichen Verjährungsfristen das Geld nicht mehr vom AN zurückverlangen kann.
Wo hast Du das denn her ?Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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07.05.2014, 12:02 #17
Da stimme ich Dir auch Grundsätzlich zu Bernd!
Den Rest besprechen wir am besten per eMail, gerne PN. Bin ab morgen stationär :-)Lieben Gruß René
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07.05.2014, 12:19 #18
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