Ob das ein neues Feld für Abmahnprofis ist? http://www.spiegel.de/netzwelt/web/a...-a-968464.html Wer jetzt einen Fotoaufbau verwendet, der so gut wie schon immer Verwendung fand und findet, begibt sich jetzt auf patentrechtlich glattes Eis? Ich kann's noch nicht so recht glauben.![]()
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Hybrid-Darstellung
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09.05.2014, 17:53 #1
Amazon lässt weißen Fotohintergund patentieren
77 Grüße!
Gerhard
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09.05.2014, 19:46 #2
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09.05.2014, 19:54 #3ehemaliges mitgliedGast
Dann lasse ich mir das Paketversenden patentieren, dann schaut Amazon blöd aus der Wäsche
Thomas
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09.05.2014, 19:56 #4
Wenn die Amazon-Nummer kein Scherz ist, bin ich gespannt was da nachkommt.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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09.05.2014, 20:24 #5
Das ist die Chance für echte Gangster ...
MAHNT DAS BKA AB WEGEN DER BILDER IN DER KRIMINALPOLIZEILICHEN AKTENHALTUNG UND KLAGT AUF VERNICHTUNG !!!!Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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09.05.2014, 21:18 #6
Den ganzen Lästerern steht es ohne weiteres frei, Nachweise für die Bekanntheit von Amazons Verfahren vor Anmeldetag beizubringen und damit das Patent zu invalidieren. Ich bin mal gespannt, ob ihnen das gelingt.
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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09.05.2014, 21:34 #7
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09.05.2014, 21:34 #8
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09.05.2014, 21:30 #9
Das ist sicherlich kein Problem. Das ist eher schon ewig Stand der Technik und wird in hunderten Fotobüchern schon aus analoger Zeitgenau so beschrieben.
Ich bin mir sicher, dieses Patent wäre in D auch nie nur ansatzweise durchgegangen. Insofern bin ich eher gespannt, wie lange es sich hält
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09.05.2014, 21:38 #10
Was aber nichts heißt, wenn jemand beweisen kann, dass es vor der Anmeldung schon Stand der Technik und durch Veröffentlichungen bekannt war.
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09.05.2014, 21:42 #11
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10.05.2014, 10:34 #12
Ich glaube, man müsste erst mal die komplette Patentschrift lesen und verstehen. Der weiße Hintergrund alleine wird wohl schwer das zu patentierende Alleinstellungsmerkmal darstellen; eignet sich aber vorzüglich als Stein des Anstoßes für die Massen...
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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10.05.2014, 10:57 #13
Es geht wohl eher um die Position der entsprechenden Beleuchtung, Wattstärken, etc...., alles was gebraucht wird um eine schattenlose Darstellung ohne Nachbearbeitung zu erreichen.
Es gibt aber zahllose Beispiele von Fotografen, vor allem aus dem Portrait Bereich, die das schon lange so machen (Richard Avedon, Gregor von Glinski, Thomas van de Scheck, etc.)Mehr als Weisheit aller Weisen
Galt mir reisen, reisen, reisen ... Theodor Fontane
Wherever I lay my head is home!
Mic
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10.05.2014, 12:23 #14
Genau so wie in den Ansprüchen beschrieben?
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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10.05.2014, 12:36 #15
Vielleicht reicht es ja, einfach eine andere Blende (abweichend von 5,6), eine andere Brennweite (abweichend von 85 mm) oder einen anderen ISO-Wert (abweichend von 320) zu verwenden:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/a...-a-968464.html
Geändert von Clapton (10.05.2014 um 12:37 Uhr)
Gruß Hans
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10.05.2014, 12:38 #16
Wenn man die Beleuchtung etwas verändert, wäre das dann also kein Patentrechtsverstoß?
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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10.05.2014, 13:27 #17
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10.05.2014, 13:37 #18
Bevor man da herummeckert sollte man sich das Patent erst mal durchlesen.
Keiner von den obigen Kommentaren setzt sich mit den Claims auseinander:
1) Weiss ist offensichtlich nicht weiss im ueblichen Sinne: Die Erfindung kreiert eine echtes Weiss, im Sinne eines "hexadecimal triplet corresponding to a true white", was keiner Nacharbeitung am Computer mehr bedarf: ....prefect white without postprocessing...
Ein Fotoalbum, beispielswiese, ist nicht weiss nach der oben genannten Definition.
2)Das wird ueber die prior Art geschrieben: "prior solutions...include solutions... often involve some type of image retoiching....."
Ob das Patent jetzt im technischen Sinne haltbar ist, weiss ich nicht.
Aber als jemand der beruflich Patente begutachten muss, sind nach meiner Meinung die Claims recht logisch aufgebaut.Gruss,
Bernhard
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10.05.2014, 13:57 #19
Naja, das ist ja keine Hexerei, dazu bedarf es nur einer Überbelichtung, so dass der Sensor den Wert 255 erreicht. Das macht man, indem man den Hintergrund extra anblitzt und damit "rein weiss" macht. Zu sehen dann schön an der Gradationskurve, wenn sich die Kurve am Rand "tummelt". Theoretisch kann ich sogar so leichten "Dreck" wegblitzen, weil der dann auch hell wird. Wenn das Objekt weit genug weg vom Hintergrund steht, vermeidet man auch eine Überstrahlung auf das Objekt und kann dann durch einen extra Blitz aufhellen.
Wie gesagt, 100.000.000 mal gemacht und das Setup wird in der Portraitfotografie dauernd eingesetzt. Hier ein Beispiel aus 2010 mit Beschreibung und einem Beispielbild der Beatles aus 1965:
http://blog.wexcameras.de/studiofoto...2-blitzkopfen/
Und für das Ergebnis ist das egal, ob der Blitz von links, von rechts oder von gerade auf den Hintergrund leuchtet, solange er "hell genug" ist.
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10.05.2014, 13:39 #20
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