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Hybrid-Darstellung

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  1. #1

    Amazon lässt weißen Fotohintergund patentieren

    Ob das ein neues Feld für Abmahnprofis ist? http://www.spiegel.de/netzwelt/web/a...-a-968464.html Wer jetzt einen Fotoaufbau verwendet, der so gut wie schon immer Verwendung fand und findet, begibt sich jetzt auf patentrechtlich glattes Eis? Ich kann's noch nicht so recht glauben.
    77 Grüße!
    Gerhard

  2. #2
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Gruß Toan

  3. #3
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    Gast
    Dann lasse ich mir das Paketversenden patentieren, dann schaut Amazon blöd aus der Wäsche

    Thomas

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Wenn die Amazon-Nummer kein Scherz ist, bin ich gespannt was da nachkommt.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  5. #5
    Freccione Avatar von Street Bob
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    Das ist die Chance für echte Gangster ...

    MAHNT DAS BKA AB WEGEN DER BILDER IN DER KRIMINALPOLIZEILICHEN AKTENHALTUNG UND KLAGT AUF VERNICHTUNG !!!!
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

  6. #6
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Den ganzen Lästerern steht es ohne weiteres frei, Nachweise für die Bekanntheit von Amazons Verfahren vor Anmeldetag beizubringen und damit das Patent zu invalidieren. Ich bin mal gespannt, ob ihnen das gelingt.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von MacLeon Beitrag anzeigen
    Den ganzen Lästerern steht es ohne weiteres frei, Nachweise für die Bekanntheit von Amazons Verfahren vor Anmeldetag beizubringen und damit das Patent zu invalidieren. Ich bin mal gespannt, ob ihnen das gelingt.
    Würde mich wundern wenn das bei Millionen von Bildern vor weißen Hintergrund nicht gelingt.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  8. #8
    Freccione Avatar von eos
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    Zitat Zitat von MacLeon Beitrag anzeigen
    Den ganzen Lästerern steht es ohne weiteres frei, Nachweise für die Bekanntheit von Amazons Verfahren vor Anmeldetag beizubringen und damit das Patent zu invalidieren. Ich bin mal gespannt, ob ihnen das gelingt.
    So, wie ich den Artikel verstanden habe, ist das Ding durch, oder?
    --
    Beste Grüße, Andreas

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Das ist sicherlich kein Problem. Das ist eher schon ewig Stand der Technik und wird in hunderten Fotobüchern schon aus analoger Zeitgenau so beschrieben.

    Ich bin mir sicher, dieses Patent wäre in D auch nie nur ansatzweise durchgegangen. Insofern bin ich eher gespannt, wie lange es sich hält

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Was aber nichts heißt, wenn jemand beweisen kann, dass es vor der Anmeldung schon Stand der Technik und durch Veröffentlichungen bekannt war.

  11. #11
    Freccione Avatar von Street Bob
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    Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
    Was aber nichts heißt, wenn jemand beweisen kann, dass es vor der Anmeldung schon Stand der Technik und durch Veröffentlichungen bekannt war.
    So sehe ich es auch. Wo ist die Innovation?
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

  12. #12
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Ich glaube, man müsste erst mal die komplette Patentschrift lesen und verstehen. Der weiße Hintergrund alleine wird wohl schwer das zu patentierende Alleinstellungsmerkmal darstellen; eignet sich aber vorzüglich als Stein des Anstoßes für die Massen...


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  13. #13
    INK-Master Avatar von tat2art
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    Es geht wohl eher um die Position der entsprechenden Beleuchtung, Wattstärken, etc...., alles was gebraucht wird um eine schattenlose Darstellung ohne Nachbearbeitung zu erreichen.

    Es gibt aber zahllose Beispiele von Fotografen, vor allem aus dem Portrait Bereich, die das schon lange so machen (Richard Avedon, Gregor von Glinski, Thomas van de Scheck, etc.)
    Mehr als Weisheit aller Weisen
    Galt mir reisen, reisen, reisen ... Theodor Fontane

    Wherever I lay my head is home!
    Mic

  14. #14
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Genau so wie in den Ansprüchen beschrieben?
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Vielleicht reicht es ja, einfach eine andere Blende (abweichend von 5,6), eine andere Brennweite (abweichend von 85 mm) oder einen anderen ISO-Wert (abweichend von 320) zu verwenden:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/a...-a-968464.html

    Geändert von Clapton (10.05.2014 um 12:37 Uhr)
    Gruß Hans

  16. #16
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Wenn man die Beleuchtung etwas verändert, wäre das dann also kein Patentrechtsverstoß?
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  17. #17
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Wenn man die Beleuchtung etwas verändert, wäre das dann also kein Patentrechtsverstoß?
    Grundsätzlich ja.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  18. #18
    Freccione Avatar von RBLU
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    Bevor man da herummeckert sollte man sich das Patent erst mal durchlesen.
    Keiner von den obigen Kommentaren setzt sich mit den Claims auseinander:

    1) Weiss ist offensichtlich nicht weiss im ueblichen Sinne: Die Erfindung kreiert eine echtes Weiss, im Sinne eines "hexadecimal triplet corresponding to a true white", was keiner Nacharbeitung am Computer mehr bedarf: ....prefect white without postprocessing...
    Ein Fotoalbum, beispielswiese, ist nicht weiss nach der oben genannten Definition.

    2)Das wird ueber die prior Art geschrieben: "prior solutions...include solutions... often involve some type of image retoiching....."

    Ob das Patent jetzt im technischen Sinne haltbar ist, weiss ich nicht.

    Aber als jemand der beruflich Patente begutachten muss, sind nach meiner Meinung die Claims recht logisch aufgebaut.
    Gruss,
    Bernhard

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von RBLU Beitrag anzeigen
    Die Erfindung kreiert eine echtes Weiss, im Sinne eines "hexadecimal triplet corresponding to a true white", was keiner Nacharbeitung am Computer mehr bedarf: ....prefect white without postprocessing...
    Naja, das ist ja keine Hexerei, dazu bedarf es nur einer Überbelichtung, so dass der Sensor den Wert 255 erreicht. Das macht man, indem man den Hintergrund extra anblitzt und damit "rein weiss" macht. Zu sehen dann schön an der Gradationskurve, wenn sich die Kurve am Rand "tummelt". Theoretisch kann ich sogar so leichten "Dreck" wegblitzen, weil der dann auch hell wird. Wenn das Objekt weit genug weg vom Hintergrund steht, vermeidet man auch eine Überstrahlung auf das Objekt und kann dann durch einen extra Blitz aufhellen.

    Wie gesagt, 100.000.000 mal gemacht und das Setup wird in der Portraitfotografie dauernd eingesetzt. Hier ein Beispiel aus 2010 mit Beschreibung und einem Beispielbild der Beatles aus 1965:

    http://blog.wexcameras.de/studiofoto...2-blitzkopfen/

    Und für das Ergebnis ist das egal, ob der Blitz von links, von rechts oder von gerade auf den Hintergrund leuchtet, solange er "hell genug" ist.

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von mojohh
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    Wow, danke für Deinen Beitrag

    /Leif

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