Zitat Zitat von WolfgangS Beitrag anzeigen
Findige Anwälte beginnen bereits damit, private Vermieter, die Wohnungen inserieren, ohne die Angaben aus dem Energieausweis im Inserat zu erwähnen, abzumahnen. .....
Zum 1.5.2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Hieraus ergeben sich veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilien:...
Gültig ab 01.05.2014. Vorher könnten die mich abmahnen bis sie schwarz werden.

Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
Wobei die Ausweise schon mal um die 100 Euro kosten, das ist ja nun wirklich nicht viel, ....
Bei diversen Anbietern kann man online derzeit noch für zwischen 25,-- und 60,-- € einen verbrauchsbasierten Energieausweis bestellen. Einfach die letzten drei Jahresabrechnungen für Heizung und Warmwasser raussuchen und Energieausweis online googlen.

Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
... Aber es scheint, wie weiter oben zu lesen ist, wohl nicht für private Anzeigen zu gelten, sondern für gewerbliche Vermieter.
Es heißt "Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien" (Quelle), das betrifft imho gewerbliche wie private Anbieter.



Über Sinn und Unsinn der ENEV und ihrer diversen Verschärfungen kann man sicher lange diskutieren, wird aber garantiert nicht sehr ergiebig werden ... Tatsache ist, dass man an den aktuellen Änderungen als Verkäufer oder Vermieter nicht mehr vorbeikommt.