Wenn er auf der Autobahn war und eine Abfahrt nehmen musste, war er mit einiger Sicherheit mindestens im 3. oder 4. Gang. Wenn er von dort aus versucht haben sollte, in den Rückwärtsgang zu schalten (mag sich jeder hier mal bildlich an seiner eigenen Schaltkulisse vorstellen), muss das für den Prüfer als Nichtkennen der Handschaltung, damit als Fehler der Fahrzeugbedienung, gesehen werden, was zum Nichtbestehen führen kann.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrech...ie.php?nr=5.17

Edit: Carlo hatte schneller getippt.