7. Ausschlüsse
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Ver-
sicherung ausgeschlossen:
...
7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
(1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versi-
cherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern
und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel,
Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer ange-
legtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander ver-
bunden sind).
Auszug aus den AGB einer typischen Privathaftpflichtversicherung. (Ich gehe davon aus, daß die AGB in der Schweiz ähnlich aufgebaut sind.)
Frage damit geklärt?
Gruß
Dirk
Edit: Du hast es selber bereits gefunden.
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Baum-Darstellung
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31.03.2014, 17:01 #23
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Geändert von mba1973 (31.03.2014 um 17:02 Uhr) Grund: Edit
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