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  1. #1
    Deepsea Avatar von nand
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    Frage Privathaftpflicht will nicht bezahlen, erster Schadensfall....

    Hallo zusammen,

    ich bin doch leicht empört gerade, ich hatte meinen ersten Schadensfall und der wurde abgelehnt.

    Folgende Grundkonstellation, ich wohne mit meiner Freundin nun über ein Jahr in einer Wohnung. Die Wohnung gehört den Eltern der Freundin, ich wohne dort zur Miete. Privathaftpflicht sowie Hausrats und noch eine Wertsachenversicherung haben wir bei dem gleichen Versicherer.(Rechtsschutz auch noch) Wir wohnen beide in der Schweiz und sind Schweizer. Ich bin bei dieser Versicherung seit 2007 ohne jemals einen Schadensfall gehabt zu haben.


    Folgendes hat sich zugetragen, ich habe durch eine dumme Aktion, Teile ihres Ledersofa`s zerstört. Es hat nun auf den Seiten Löcher im Leder. Also habe ich das am gleichen Abend meinem Versicherer via Foto`s und Onlineformular gemeldet. Nun eine Woche später erhalte ich den Anruf, dass dies nicht gedeckt sei. Die Wertsachenversicherung deckt zwar vieles wie Beamer, Schmuck, TV aber keine Möbel und die Privathaftpflicht zieht nicht, weil ich ihr Sofa zerstört habe?!

    Aber ist das wirklich so? Wenn wir also Sachen des anderen zerstören, ist dies nicht abgedeckt? Die Definition ist ja Drittpartei, was macht nun eine Drittpartei genau aus?

    Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt mir bisschen Licht ins Dunkeln bringen.

    grüsse Nand

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Lese ich richtig, dass Ihr zusammen (und somit eheähnlich oder so) wohnt? Dies könnte evtl. der Grund für die Ablehnung sein.

  3. #3
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
    Lese ich richtig, dass Ihr zusammen (und somit eheähnlich oder so) wohnt? Dies könnte evtl. der Grund für die Ablehnung sein.
    so isses.da gibt es kein meins und deins,daher auch die ablehnung.ansich auch logisch,oder !?
    VG
    Udo

  4. #4
    Deepsea Avatar von nand
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    Ja wir wohnen zusammen.

  5. #5
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Würde vermuten, dass die Versicherung Schäden gegenüber Dritten bezahlt. Siehe z.B. hier: http://www.cosmiq.de/qa/show/3315386...enen-Haushalt/ oder hier: http://www.bdv-service.de/haftpflich...tplicht-privat

    Euer Schaden bleibt ja in der Familie
    Geändert von AndreasL (31.03.2014 um 16:07 Uhr)

  6. #6
    Du kannst Dich nicht selber entschädigen in einer Haftpflichversicherung und wenn Ihr zusammen lebt, gehört es euch beiden!
    Verstehe Deine Empörung daher nicht.
    __________________________________________
    von mir aus......

  7. #7
    Deepsea Avatar von nand
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    Wenn wir zusammen leben gehören aber nicht automatisch alle Gegenstände uns beiden? Ist das von der Rechtssprechung wirklich so? Würde mich ja sehr wundern und im Konflikt mit anderen Sachen stehen.

    Wenn ich einen Tisch kaufe, besitze ich ihn. Und wenn sie ein Sofa kauft, besitzt sie das Sofa. Das ist eine klare Trennung des Besitzstandes, meiner Meinung nach.

    edit, Nachtrag

    Danke für die Links, sehr interessant ist ja das hier:

    Haftpflich bedeutet, dass du für einen Schaden haften musst. Dabei geht es aber IMMER um Schäden gegenüber dritten.
    Also kann man grundsätzlich sagen, dass die Haftpflichtversicherung immer dann eintritt, wenn ein anderer dich verklagen könnte, zumindest Ansprüche gegen dich hat.
    Da man sich nicht selbst verklagen kann, tritt die Haftpflicht auch nicht ein, wenn du dir selbst einen Schaden zufügst.
    Meine Freundin könnte mich verklagen und ich sie auch. Also gilt dieser Grundsatz nicht.
    Geändert von nand (31.03.2014 um 16:23 Uhr)

  8. #8
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Kann ja sein, dass das nach den Versicherungsbedingungen trotzdem ausgeschlossen ist.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  9. #9
    Deepsea Avatar von nand
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    Ich werde zuhause das ganze mal durchlesen müssen. Wie sieht es bei einer WG aus? Da ist ja das gleiche Problem. Ich vermute einfach, dass wenn die anderen versicherten, einen anderen Privathaftpflichtversicherer haben, dies dann gedeckt ist.

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Schutz gilt imho nicht bei Peronen die in einem Haushalt leben...
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von steboe Beitrag anzeigen
    Schutz gilt imho nicht bei Peronen die in einem Haushalt leben...
    Macht auch Sinn, denn sonst würde man dem Betrug Tür und Tor öffnen, denn wenn was kaputt geht, würde es immer zufällig dem anderen gehören.

  12. #12
    cboz
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    Wäre es jetzt nicht aber die Frage, auf wen die Haftpflicht läuft bzw. inkludiert?

    Wenn der Threadersteller eine "Familienhaftpflicht" hätte, die die Freundin inkludiert, würde ich die Ablehnung verstehen... Da kein Dritter betroffen von dem Schaden.

    Was wäre aber wenn der TE oder sogar BEIDE eine EIGENE "Single"-Haftpflicht hätten? Dann wäre ja die Freundin tatsächlich ein geschädigter Dritter (vorausgesetzt ihr gehört das Sofa wirklich alleine)...

    EDIT: Da waren andere wohl schneller...
    Geändert von cboz (31.03.2014 um 16:39 Uhr)

  13. #13
    Zitat Zitat von cboz Beitrag anzeigen
    Wäre es jetzt nicht aber die Frage, auf wen die Haftpflicht läuft bzw. inkludiert?

    Wenn der Threadersteller eine "Familienhaftpflicht" hätte, die die Freundin inkludiert, würde ich die Ablehnung verstehen... Da kein Dritter betroffen von dem Schaden.

    Was wäre aber wenn der TE oder sogar BEIDE eine EIGENE "Single"-Haftpflicht hätten? Dann wäre ja die Freundin tatsächlich ein geschädigter Dritter (vorausgesetzt ihr gehört das Sofa wirklich alleine)...

    EDIT: Da waren andere wohl schneller...
    Völlig uninteressant, häuslichliche Gemeinschaft ist der ehe in den versicherungsbedingungen gleichgestellt, völlig Latte wer was angeschafft hat und darüber kann man sich nicht selber entschädigen, auch wenn Du schlauerweise meinst, wie es aussieht wenn jeder eine Single Haftpflicht hätte......
    Es geht hierbei um die gemeinsamen Umstände, mehr nicht.
    __________________________________________
    von mir aus......

  14. #14
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von cboz Beitrag anzeigen
    Wäre es jetzt nicht aber die Frage, auf wen die Haftpflicht läuft bzw. inkludiert?

    Wenn der Threadersteller eine "Familienhaftpflicht" hätte, die die Freundin inkludiert, würde ich die Ablehnung verstehen... Da kein Dritter betroffen von dem Schaden.

    Was wäre aber wenn der TE oder sogar BEIDE eine EIGENE "Single"-Haftpflicht hätten? Dann wäre ja die Freundin tatsächlich ein geschädigter Dritter (vorausgesetzt ihr gehört das Sofa wirklich alleine)...

    EDIT: Da waren andere wohl schneller...
    Denn wäre eine Versicherung unwirksam,man kann sich nicht doppelt in einer Haushaltgemeinschaft versichern.
    VG
    Udo

  15. #15
    Submariner Avatar von RN19
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    lg
    Dieter

  16. #16
    Yacht-Master Avatar von tbdbg
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    Hallo Ts, wenn das mit deiner Versicherung klappt, gebe mal bescheid. Dann freut sich meine Lebensgefährtin schon. Habe hier schon einiges zerdeppert und es gehörte natürlich alles ihr .

    Gruß Thomas
    --------------------------------------------------------------------------

  17. #17
    cboz
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    Zitat Zitat von tbdbg Beitrag anzeigen
    Hallo Ts, wenn das mit deiner Versicherung klappt, gebe mal bescheid. Dann freut sich meine Lebensgefährtin schon. Habe hier schon einiges zerdeppert und es gehörte natürlich alles ihr .
    Da sollten wohl Rechnungen und Zahlungsbelege schon richtig zugeordnet werden können...

  18. #18
    Deepsea Avatar von nand
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    Ich habe es soeben gefunden, es ist wirklich ausgeschlossen:

    "Ansprüche aus Schäden, welche die versicherten Personen, mit ihnen im gleichen Haushalt lebenden Personen oder
    ihnen gehörende Sachen betreffen (Eigenschäden);"

    Es wäre maximal im Hausrat-Kasko beinhaltet, welches wir aber nun definitiv kündigen. Zu teuer und zu viel ist ausgeschlossen.

    Ach ja was auch noch ausgeschlossen ist bei den Sachversicherungen ist folgendes:

    Schäden infolge Veränderung der Atomstruktur;

    Schäden infolge kriegerischer Ereignisse, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, innerer Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Krawall, Tumult oder Zusammenrottung) und den dagegen ergriffenen Massnahmen;

    Schäden infolge von Erdbeben und vulkanischen Eruptionen;

    Schäden als Folge von Wasser aus Stauseen und künstlichen Wasseranlagen;
    Geändert von nand (31.03.2014 um 16:50 Uhr)

  19. #19
    Daytona Avatar von Lübke
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    Is aber auch irgendwie klar, oder?
    Ich meine, wer soll denn nachhalten, wessen Couch das ist? (Bei Kaufbelegen ohne Namenseintrag)
    Beste Grüße, Sebastian
    -------------------------------------------------------------
    I'm strong, healthy and full of energy

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pappie
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    Also, hier regst Du Dich umsonst auf.

    Ich kann zwar nur für deutsche Versicherungsbedingungen sprechen, aber da steht immer drin "Schäden durch Personen,...die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben..." sind ausgeschlossen.

    Auch absolut verständlich -finde ich- sonst wäre dem Wahnsinn ja Tür und Tor geöffnet.

    Egal was kaputt geht, es war immer der, dem es nicht gehört...
    Benjamin

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