Ergebnis 1 bis 11 von 11
  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast

    Frage REHA Kostenübernahme - Ablehnung, was tun?

    Ein Freund ist gesetzlich krankenversichert und er bezieht eine Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung. Nun wurde er in einer Klinik behandelt und soll in die REHA.
    Die gesetzliche Krankenkasse lehnt mit dem Hinweis auf die Erwerbsminderungsrente die Kostenübernahme ab und verweist auf die Rentenversicherung. Diese lehnt die Kostenübernahme ab, weil er aufgrund einer anderen Erkranken Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung bezieht und eine Rückkehr ins Berufsleben nicht stattfindet.

    Wenn er jetzt nicht in die REHA kommt, dann ist davon auszugehen, dass er durch die momentane Erkrankung weitete gesundheitliche Beeinträchtigungen davonträgt.

    Wie kann er weiter vorgehen, damit eine Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Rentenversicherung erfolgt? Sind hier fachkundige Personen anwesend?

  2. #2
    Daytona Avatar von markus247
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    12.04.2011
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    2.309
    Ab zum Fachanwalt für Sozialrecht. Die verschiedenen Regelungen innerhalb der einzelnen Bücher des SGB und das Ineinandergreifen zwischen den Büchern ist derartig komplex, dass da nicht mal ein Ottonormaljurist den Überblick behalten kann..

    Und ganz wichtig: Kam die Absage in Bescheidform, muss innerhalbt der Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden.

    Viel Erfolg
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  3. #3
    RAMichel
    Gast
    Wenn die Reha für die Wiederherstellung der Gesundheit nach der Behandlung erforderlich ist, muss die Kasse zahlen.
    Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt medizinische Leistungen zur Rehabilitation um die gesundheitliche Situation zu verbessern und ist dann zuständig, wenn kein anderer Kostenträger vorrangig für die medizinische Rehabilitation zuständig ist.
    Geändert von RAMichel (10.02.2014 um 22:24 Uhr)

  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Es handelt sich um eine Suchterkrankung. Der körperliche Entzug hat wohl die letzten 3 Wochen stattgefunden, jetzt geht es wohl um die eigentliche Therapie/Suchtbehandlung.

  5. #5
    RAMichel
    Gast
    Bei Suchterkrankungen muss der Patient nach der akuten Entgiftung die subjektive Einsicht und den Willen zur Verbesserung seiner Situation zeigen. Wenn die KK erst mal ablehnt, gleich Widerspruch mit passender Begründung erheben. Sollte klappen.

  6. #6
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    ...in Frankens schönsten Wäldern zuhause.
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    Vorher vielleicht mal zu einer kostenlosen Beratung zum VDK. Im Falle der Mitgliedschaft erledigen die auch alles weitere.
    Es grüßt, Gerd G.

  7. #7
    Deepsea Avatar von benico
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    Ohne Details zu kennen fällt mir da mal gar nichts zu ein! Da macht jemand einen Entzug, bei welchem von auszugehen ist, dass er diesen macht, um seine körperliche Situation zu verbessern und die anschließende Reha wird verweigert? Ist mir relativ egal, warum die das untereinander hin und her schieben, dass ein Mensch dahinter steht scheint leider immer weiter in den Hintergrund zu rücken. Schlimm genug, dass er durch seine Erkrankung -und ja, Süchtige sind krank- vermutlich nie mehr ins Berufsleben zurück kehren kann. Dies allein ist (gesellschaftliche) Strafe genug. Muss man so jemandem auch noch weitere Steine in den Weg legen...
    Viel Kraft für Deinen Freund, er wird es zu schätzen wissen, dass Du Dich kümmerst!
    Geändert von benico (11.02.2014 um 08:22 Uhr)
    "Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"

    Gruß, Ben

  8. #8
    Deepsea Avatar von benico
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    Sorry, Doppelpost
    "Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"

    Gruß, Ben

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von benico Beitrag anzeigen
    ... Schlimm genug, dass er durch seine Erkrankung -und ja, Süchtige sind krank- vermutlich nie mehr ins Berufsleben zurück kehren kann. ...
    Die Rückkehr ins Berufsleben ist für ihn aufgrund einer anderen Erkrankung hinfällig. Unter anderem diese Erkrankung bzw. deren Folgen haben ihn zum Alkohol greifen lassen. Sehr sehr traurige Umstände.

    Ich versuche zu helfen, da ich im familiären Umfeld einen ähnlich gelagerten Fall hatte und somit ein wenig Unterstützung leisten kann.
    Geändert von ehemaliges mitglied (11.02.2014 um 08:30 Uhr)

  10. #10
    Deepsea Avatar von benico
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    Zitat Zitat von 63er Beitrag anzeigen
    Die Rückkehr ins Berufsleben ist für ihn aufgrund einer anderen Erkrankung hinfällig. Unter anderem diese Erkrankung bzw. deren Folgen haben ihn zum Alkohol greifen lassen. Sehr sehr traurige Umstände.

    Ich versuche zu helfen, da ich im familiären Umfeld einen ähnlich gelagerten Fall hatte und somit ein wenig Unterstützung leisten kann.
    "Wir können hier nicht anhalten!! Das ist Fledermausland!!"

    Gruß, Ben

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich möchte diesen Thread noch einmal hochholen. Folgender Sachverhalt ist momentan gegeben:

    Nach erfolgtem Klinikaufenthalt hat mein Freund, Kosten wurden bisher von Familie und Freunden getragen, in der gleichen Einrichtung mit der Reha begonnen. Alle sind von der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Rentenversicherung ausgegangen. Er bezieht schließlich Erwerbsminderungsrente, deren Grund nichts mit der jetzigen Reha-Maßnahme zu tun hat. Somit war eigentlich von einer Kostenablehnung auszugehen. Dann wäre die Krankenkasse eingesprungen und hätte die Reha in der jetzigen Einrichtung bezahlt.
    Nun kam es anders. Aus welchen Gründen auch immer hat die RV einer Reha zugestimmt, allerdings an einem anderen entfernteren Ort (Vertragsklinik). Die Reha kann auch erst in 4 Wochen angetreten werden, sodass er wieder der Gefahr der Rückfälligkeit ausgesetzt ist.
    Der Bitte, die Reha in der jetzigen Einrichtung fortsetzen zu dürfen, wurde nicht entsprochen; auch nicht mit dem Verweis die bisherigen Kosten von 5 Wochen selbst zu tragen.
    Muss mein Freund jetzt die Reha abbrechen, auch auf die Gefahr hin in den nächsten 4 Wochen der Unterbrechung rückfällig zu werden? Ich verstehe die Welt nicht; da reden die Kassen von "sparen, sparen, sparen", bietet man allerdings eine Beteiligung von einem Drittel der Gesamtkosten an, wird dies nicht honoriert.

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