Zitat Zitat von cardealer Beitrag anzeigen
Hallo Florian,

in der Regel werden die Leasingrückläufer bei Rückgabe von der DEKRA begutachtet. Es gibt bei allen Herstellern Richtlinien was ist eine normale Gebrauchsspur und was ist ein Schaden. Es empfiehlt sich bei der Begutachtung dabei zu sein und sich vom DEKRA Prüfer erklären zu lassen was er in sein Protokoll schreibt und warum. Alles was im Protokoll als Schaden und nicht als GS gekennzeichnet ist zahlst Du.
Das DEKRA Protokoll ist dann die Grundlage für das Leasingrücknahmeformular.
Eine Zustandsbewertung hat nichts mit dem Restwert des Fahrzeugs zu tun sondern klärt nur ob Schäden über die normalen Gebrauchsspuren vorhanden sind.
Und was zahlt man dann? Wenn ein kleiner Steinschlag drin ist, zahlt man dann die Neulackierung der ganzen Haube?