Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

ich habe demnächst, am 15.04., die Rückgabe meines Leasing BMW.

Es ist ein sogenanntes Kilometerleasing, d.h. ich habe pro Jahr 15.000km incl. gehabt.

Jetzt ist es so, dass BMW mir geschrieben hat, das etwaige Minderwerte usw in einem Protokoll festgehalten werden und ich eine entsprechende Endabrechnung bekomme?

Mein Verständnis war aber, dass bei einem KM Vertrag eben nicht der Restwert ausschlaggebend ist sondern die Anzahl der gefahrenen KM, oder liege ich hier vollkommen falsch?

PS: Ich habe ca 23.000km weniger gefahren als vereinbart.

Vielen Dank

florian
Hallo Florian,

in der Regel werden die Leasingrückläufer bei Rückgabe von der DEKRA begutachtet. Es gibt bei allen Herstellern Richtlinien was ist eine normale Gebrauchsspur und was ist ein Schaden. Es empfiehlt sich bei der Begutachtung dabei zu sein und sich vom DEKRA Prüfer erklären zu lassen was er in sein Protokoll schreibt und warum. Alles was im Protokoll als Schaden und nicht als GS gekennzeichnet ist zahlst Du.
Das DEKRA Protokoll ist dann die Grundlage für das Leasingrücknahmeformular.
Eine Zustandsbewertung hat nichts mit dem Restwert des Fahrzeugs zu tun sondern klärt nur ob Schäden über die normalen Gebrauchsspuren vorhanden sind.