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  1. #1
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Wer hat ne Kapital-LV, die in dieses oder in den nächsten Jahren fällig wird........

    ....drauf achten: Was der Versicherungslobby Ende vorletzten Jahres nicht gelungen ist, scheint nun zu funktionieren. Die Bewertungsreserven werden wohl einkassiert. Evtl. Vertrag deshalb noch kurzfristig kündigen. Kann finanziell wesentlich günstiger sein.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Eames
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    Und was ist mit denen die noch länger laufen?
    Gruß, Michael.

  3. #3
    Yacht-Master
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    Da habe ich mal auf den selbsternannten Guru aus Luxemburg gehört und das letztes Jahr schon erledigt.

    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    ....Evtl. Vertrag deshalb noch kurzfristig kündigen. Kann finanziell wesentlich günstiger sein.
    Gruss aus der Hauptstadt von Hubertus.


  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Trifft das eigentlich auch auf Rentenversicherungen (bzw. Rente & BUZ) zu?

    Konkret gefragt: kann sich der in meinen Verträgen garantierte Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung dadurch verringern?
    Gruß, Peter
    __

    Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)

  5. #5
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    Meine LV wird in 2,5 Jahren fällig. Weit über 20 Jahre eingezahlt. Jetzt kündigen, oder nicht? Vielleicht können sich kompetente Members dazu äußern. Gerne auch per PN.

    Danke und liebe Grüße

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  6. #6
    Double-Red Avatar von JoeBlack1822
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    http://www.test.de/Lebensversicherun...len-4679539-0/

    Scheint aber noch nicht beschlossen zu sein...
    Beste Grüße!
    Peter

  7. #7
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Trifft dies auch fondsgebundene LV? Meine ist in der variablen Phase (12+5) und ich könnte / müsste dann besser abrufen.

    Rheinische Grüße, Frank

  8. #8
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Wie läuft das in der Praxis? Muss der Versicherer informieren?
    Geändert von MacLeon (15.03.2014 um 20:09 Uhr)
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  9. #9
    Daytona Avatar von Salamander
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    Zitat Zitat von MacLeon Beitrag anzeigen
    Wie läuft das in der Praxis? Muss der Versicherer informieren?
    So wie es aktuell aussieht, muss der Versicherer nicht informieren.


    Sofern sich hier jemand wirklich mit der Kündigung seiner Lebens- oder Rentenversicherung auseinander setzen möchte, kann er mich gerne kontaktieren.

    Wir arbeiten seit ca. 1,5 Jahren mit einer Rechtsanwaltskanzlei zusammen, welche sich auf die Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus eben solchen Verträgen spezialisiert hat. Durchschnittlicher Mehrerlös für den Kunden liegt bei ca. 10%.

    Dies gilt übrigens auch für bereits gekündigte Verträge. Dazu müssen aber noch Unterlagen vorhanden sein, wie z.B. Antrag, Nachträge usw.

    LG
    Christoph
    Christoph

    "I hate being Bi-Polar. Its awesome"

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Aber ich seh das richtig das wenn eh nur der Garantiebetrag ausbezahlt wird die Bewertungsreserven eh keine Rolle spielen!?
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

  11. #11
    Daytona Avatar von Salamander
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    Zitat Zitat von steboe Beitrag anzeigen
    Aber ich seh das richtig das wenn eh nur der Garantiebetrag ausbezahlt wird die Bewertungsreserven eh keine Rolle spielen!?
    Nein das ist nicht korrekt. Da der Wikipedia Eintrag hierzu sehr gut formuliert ist, verlinke ich Ihn gerne.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bewertungsreserven

    Daher entsteht deine Forderung aus Garantiebetrag, Überschussbeteiligung, Schlussbonus sofern in den Bedingungen und eben der Beteiligung an den Bewertungsreserven.

    Weiterer Hintergrund: Eine Beteiligung an den Bewertungsreserven wurde erst 2008 eingeführt. Daher wird dies in vorhergehenden Bedingungen nicht erwähnt, es besteht aber ein Anspruch darauf. Da sich nahezu alle Gesellschaften auf die Versicherunsbedingungen berufen, erfolgt Großteils keine Einrechnung in den Auszahlungsbetrag.

    LG
    Christoph
    Christoph

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  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Ich hänge mich hier mal dran. Habe auch eine LV, die in den nächsten 1-2 Jahren auslaufen sollte.
    Werfe mal einen Blick in meine Unterlagen.
    Gruß Frank

  13. #13
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    Wie bei allen Geldangelegenheiten gilt: nichts übereilen, genauestens informieren (von allen Seiten und bei allen "Interessenvertretern"), kein voreilender Gehorsam, nicht von Krieg und Politik treiben lassen. Nichts verallgemeinert auffassen, die persönliche Lage und den speziellen eigenen Vetrag prüfen.
    Die bisherige Erfahrung war immer: eine vorzeitige Kündigung (Rückkauf) ist die denkbar schlechteste Lösung. Ob das jetzt tasächlich anders sein wird?

    Und immer daran denken: egal ob Politik, Versicherungsvertreter, Berater, Rechtsbeistand usw.: Sie wollen alle nur dein Bestes: DEIN GELD !
    LG
    Lars

  14. #14
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Ich habe nun mal rein prophylaktisch meiner Versicherung eine eMail geschickt.

    Rheinische Grüße, Frank

  15. #15
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Ich habe soeben die Info erhalten, dass die eventuellenÄnderungen für fondsgebundene LV keine Relevanz haben. Über Die Gesetzesänderung soll im August entschieden werden.

    Rheinische Grüße, Frank

  16. #16
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Mein Broker meinte, ich hätte bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgeschlossen und nicht bei ner AG, insofern sei meine Garantie aktuell nicht in Gefahr. Man wird sehen.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  17. #17
    Freccione Avatar von rudi
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    Hi,

    meine LV läuft zum 1.12. aus, angeblich nicht mehr kündbar, da jährliche Zahlung, f... da kann man nur hoffen
    Gruß Rudi

  18. #18
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Mein Broker meinte, ich hätte bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgeschlossen und nicht bei ner AG, insofern sei meine Garantie aktuell nicht in Gefahr. Man wird sehen.
    Ach! Das klingt gut, ich nämlich auch. Da muss ich mal meinen Fachmann fragen.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von pegasos
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Mein Broker meinte, ich hätte bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgeschlossen und nicht bei ner AG, insofern sei meine Garantie aktuell nicht in Gefahr. Man wird sehen.
    Wie oder wo erkenne ich das?
    Oh schon so spät...
    Gruß
    Bernd

  20. #20
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Ich denke, an der Gesellschaftsform des Versicherers.
    Beste Grüße,
    Marcus


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