Der Überfall hat für Juwelier Kuhnle leider eine außergewöhnliche Wende genommen:

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat dem Juwelier die Veröffentlichung des Videos untersagt.
Begründung: Es handelt sich bei der Veröffentlichung um einen Akt der Selbstjustiz, der im einem Rechtsstaat nicht zulässig ist. Außerdem haben auch Straftäter Anspruch darauf, daß ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt wird und ihr Foto nicht ohne ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht wird.

Wer´s nicht glaubt, kann hier weiterlesen:

http://www.nordbayern.de/region/fuer...hmen-1.3533088

Ich bin fassungslos.

Grüße
Klaus