Zitat Zitat von GPX8888 Beitrag anzeigen
... werden vermutlich nur noch die absoluten Härtefälle gewandelt, bei denen die Fehler reproduzierbar und auch nicht abzustreiten sind.
So sieht es auch das Gesetz vor. Der Mangel muss zu dem Rücktritt in einem gesunden Verhältnis stehen, d.h. wegen einer defekten Blinkerbirne bekommst Du nicht nach anderthalb Jahren den Kaufpreis zurück.