Hallo Michael,

So viele Fahrzeuge werden gar nicht gewandelt (wobei es ja Wandlung nicht mehr gibt, es ist ja, wenn ich mich recht entsinne, der Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. eine Rückabwicklung), den Eindruck kann man bekommen, aber es sind in der Relation zu den produzierten Fahrzeugen nur sehr geringe Stückzahlen.
Hört sich sehr "aus dem Bauch heraus an"......

Hier legt der Hersteller fest, ob es ein Fehler ist oder ob man mit bestimmten Dingen leben muss.
Wenn das so wäre, würde man m.E. den Bock zum Gärtner machen. Vielmehr ist hier der Stand der Technik gefragt. Das bedeutet nicht, dass das was bei z.B. MB machbar ist, sondern das wass markenübergreifend "normal" ist. Schon deshalb ist da die Meinung des Mängelfahrzeugherstellers nicht so wichtig.

Ein Anwalt ist nach meiner Meinung oft überzogen, man muß nur sachlich und argumentativ schlüssig mit dem Autohaus/Verkäufer sprechen (der ist der Vertragspartner, nicht der Hersteller) - ich habe dazu noch nie einen gebraucht. Klar, wenn ich gleich mit einem Anwalt drohe, ist die Gefahr groß, dass mein Geschäftpartner gleich dicht macht.......