So viele Fahrzeuge werden gar nicht gewandelt (wobei es ja Wandlung nicht mehr gibt, es ist ja, wenn ich mich recht entsinne, der Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. eine Rückabwicklung), den Eindruck kann man bekommen, aber es sind in der Relation zu den produzierten Fahrzeugen nur sehr geringe Stückzahlen. Ganz so einfach bekommt man ein Fahrzeug auch nicht gewandelt. Es ist zwar richtig, dass man nach drei gescheiterten Reparaturversuchen das Auto wandeln kann, aber hier muss es sich auch um einen Fehler handeln, der reproduzierbar ist. Einfach mal in die Werkstatt fahren und angeben, dass das Fahrzeug immer wieder mal Leistungsverlust hat, wird, sofern nicht nachvollziehbar, nicht als zu behebenden Fehler gewertet. Auch ist es schwierig, das Fahrzeug bei...ich nenne es jetzt mal "Komforteinbußen"...zu wandeln. Hier legt der Hersteller fest, ob es ein Fehler ist oder ob man mit bestimmten Dingen leben muss. Also auch hier kann es etwas schwierig werden, mal so kurz ein Fahrzeug zu wandeln. Nicht zu vergessen ist auch der finanzielle Aspekt der Geschichte. Durch die Rückabwicklung des Kaufvertrages wird vom Hersteller eine Nutzungsgebühr in Rechnung gestellt, deren Höhe jedoch nicht fix ist, d.h. die Nutzungsgebühr kann 0.4, 0.5 oder (immer wieder gerne als erstes Angebot vom Hersteller angeführt) 0.67% vom Preis je 1.000 gefahrenen Kilometern sein. Fährt man relativ viele Kilometer und hat einen tollen Leasingfaktor, dann kann die ganze Rechnung mit einer ziemlichen Nachzahlung enden. Das kann auch ein Grund sein, nicht vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Grundsätzlich ist es nie verkehrt, alles genau zu dokumentieren, sich von der Werkstatt immer eine Kopie des Auftrages aushändigen zu lassen und immer auch einen Anwalt in der Hinterhand zu haben, der die Rückabwicklung dann durchzieht.

Garantieverlängerung kommt immer auf das Fahrzeug an, bei einem 350er würde ich sie auf alle Fälle abschließen. Das lässt einen dann nachts ruhiger schlafen, besonders wenn man Mercedes fährt.