Hallo!

Ich stolpere gerade über die Regelung Nr.30 der EU/ECE von 2008, der einheitlichen Bedingung für die Genehmigung der Luftreifen für Kfz & Anhänger.

Darin entnehme ich direkt auf Seite 2, Anwendungsbreich, dass diese Regelung nicht für Reifen bei der Ausrüstung für Oldtimer(*) gilt.

(*Oldtimer sind per Definition in D, Kfz, die die §23 (21c) bestehen)

Nun die Frage: ist das in der realen Welt wirklich so angekommen? Weiß wer was handfestes (aus eigener Erfahrung)?
Kann ich das einem Prüfer so vorlegen, wenn ich ein H-Fahrzeug mit "E"-losen Reifen vorführe?

Natürlich vorausgesetzt, der Reifen ist sonst einwandfrei gekennzeichnet (z.B. Hersteller-205/55/r16-91V-4410-usw.) und ist optisch/technisch befundfrei.