Hallo!
Ich stolpere gerade über die Regelung Nr.30 der EU/ECE von 2008, der einheitlichen Bedingung für die Genehmigung der Luftreifen für Kfz & Anhänger.
Darin entnehme ich direkt auf Seite 2, Anwendungsbreich, dass diese Regelung nicht für Reifen bei der Ausrüstung für Oldtimer(*) gilt.
(*Oldtimer sind per Definition in D, Kfz, die die §23 (21c) bestehen)
Nun die Frage: ist das in der realen Welt wirklich so angekommen? Weiß wer was handfestes (aus eigener Erfahrung)?
Kann ich das einem Prüfer so vorlegen, wenn ich ein H-Fahrzeug mit "E"-losen Reifen vorführe?
Natürlich vorausgesetzt, der Reifen ist sonst einwandfrei gekennzeichnet (z.B. Hersteller-205/55/r16-91V-4410-usw.) und ist optisch/technisch befundfrei.
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Baum-Darstellung
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19.03.2014, 11:19 #1
@Reifen-Fachleute: keine "E"-Kennung bei Reifen für Oldtimer nötig?
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