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  1. #1
    Yacht-Master
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    Autounfall - bitte um kurzen Rat

    Hallo zusammen,

    heut hats mich leider erwischt.

    Situation:

    Viel Verkehr in Nürnberg an der Ampel vor mir jemand scharf gebremst - Ich auch voll in die Bremse - circa. 30 cm zum Stillstand gekommen. Alles Gut - dachte ich und meine Freundin.

    Halbe Sekunde später kracht es von hinten fürchterlich und mir ist einer draufgefahren und hat mich natürlich noch auf den Vordermann geschoben.

    Unfallschuld hat er eingesehen, Adressen ausgetauscht, Fotos gemacht, meine Versicherung angerufen. Die Polizei war durch Zufall kurz da aber hat nichts weiter aufgenommen. Meine Freundin saß dabei die hat erstmal vor schockt nicht gewusst was gerade passiert ist.

    Ich habe jetzt einen Front und Heckschaden.
    Damit fahre ich jetzt zum Sachverständiger in eine Werkstatt am Montag und lasse erstmal alles prüfen bzw wäre ein Anwalt ratsam?

    Das Auto ist leider 13 Jahre alt.

    Was meint ihr? Gibts noch was zu beachten? Was sollte ich noch tun? Hatte noch nie einen Unfall und bin gerade auch noch ein wenig geschockt und planlos...

    https://www.dropbox.com/sh/9e9on46g481lczw/BH8P_VXVFy
    Gruß,
    Dominik

  2. #2
    Comex
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    Nackenschmerzen?
    Viele Grüße, Florian!

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von forsyth11
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    Schwierige Situation, du wurdest ja "aufgeschoben", ich würde es direkt zum Anwalt geben,
    nachher heißt es noch, du bist aufgefahren...

    So long...
    Gruß Christian

  4. #4
    Yacht-Master
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    Ne Gott sei dank nicht. Uns ist nicht's passiert die Airbags sind auch nicht gekommen.
    Gruß,
    Dominik

  5. #5
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Wichtig Ihr seid gesund, Rest in die Hände eines Anwaltes, könntest unter Umständer Fehler zu Deinem Nachteil machen.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  6. #6
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Auf jeden Fall zum Anwalt.

    Ich habe einmal den Fehler gemacht, zu meinen es wäre ja alles eindeutig, bis der Unfallverursacher, der vorher gegenüber der Polizei auch seine Schuld eingestanden hatte, plötzlich seine Meinung geändert und "Zeugen" aus dem Hut gezogen hat.
    Gruß, Stefan


    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  7. #7
    Freccione Avatar von habepe
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    Es wurde alles gesagt!!!
    Es grüßt der Bernd

  8. #8
    Yacht-Master
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    Danke euch
    Gruß,
    Dominik

  9. #9
    Sykes Avatar von retsyo
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    .
    Geändert von MacLeon (22.02.2014 um 18:59 Uhr)
    Gruß,
    Martin

  10. #10
    Day-Date Avatar von docpassau
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    TS: das gilt natürlich nur, wenn wirklich nichts passiert ist. Wenn der Hals tatsächlich weh tut, lass dich untersuchen. Ansonsten wünsch ich dir, dass alles geregelt wird. Und ja, ein Anwalt ist sicher sinnvoll.
    Geändert von MacLeon (22.02.2014 um 19:00 Uhr) Grund: .
    Gruss, Bertram

  11. #11
    Super-Moderator Avatar von Muigaulwurf
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    Anwalt, Gutachter deiner Wahl, nicht irgendeiner Versicherung oder sonstwas. Notfalls wenn du keinen Gutachter hast zu Dekra, TÜV o.ä.
    Gruß, Joe

    The following is based on a true story.
    No names have been changed to protect the innocent, because nearly everyone was found guilty.

    Kow How Joe

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von frankw61
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    Genau so!
    Viele Grüße Frank


  13. #13
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Nimm 'nen eigenen Gutachter zu Schadenermittlung. Die Kosten für den Anwalt kannst Du Dir erst einmal schenken. Können der Vordermann oder Dritte bezeugen, dass Du aufgeschoben wurdest?
    Erst wenn sich die Gegenseite bzw. die gegnerische Versicherung querstellt, ist der Gang zum Anwalt nötig.

    Vielleicht noch als Hinweis. Wenn Du den Schäden fachgerecht in einer Werkstatt reparieren lassen willst, mit wenig Scherereien, dann tritt die Schadensregulierung an die Werkstatt ab. Die regeln dann die Formalitäten.
    Willst Du den Schaden nicht oder nur notdürftig reparieren, lass Dir den Kostenvoranschlag auszahlen. Du bekommst dann aber immer nur den Nettobetrag.

  14. #14
    Yacht-Master Avatar von markus247
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    Zitat Zitat von 63er Beitrag anzeigen
    Die Kosten für den Anwalt kannst Du Dir erst einmal schenken.
    ...tritt die Schadensregulierung an die Werkstatt ab. Die regeln dann die Formalitäten.
    Mit der Regulierungsvariante siehst du schon mal die Kostenpauschale und die Nutzungsentschädigung (bzw bei dem Alter des Fahrzeugs Vorhaltekosten) nicht. Und wer prüft, ob die sicher kommenenden Abzüge "neu für alt" korrekt sind?

    Die Anwaltskosten hat übrigens der Verursacher zu tragen...
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Wenn der Verursacher klar ist, wofür dann den Anwalt und die damit verbundenen Kosten? Den kann ich im Streitfall noch immer nehmen. Leider scheint es in der Gesellschaft nicht mehr möglich zu sein, Dinge zuerst außergerichtlich zu klären.
    Ich frage mich auch, ob immer das Maximum herausgeholt werden muss. Wenn ich hinterher genauso gestellt bin wie vor dem Unfall, dann kann ich unter gewissen Umständen, z.B. anstehende (Flug)reise, auf die Nutzungsentschädigung verzichten.
    Benötige ich einen Leihwagen, dann nehme ich ggf. einen Vorführwagen des Händlers und lasse ihn durch das reparierende Unternehmen abrechnen.
    Geändert von ehemaliges mitglied (23.02.2014 um 11:31 Uhr)

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zum Glück nichts schlimmes passiert, Dominik.

    Mir ist vor zwei Jahren auch einer hinten drauf. Ein Fürther halt. Habe das Auto in die Werkstatt meines Vertrauens gebracht. Die hat von sich aus einen Anwalt eingeschalten. Ob das nötig war, weiß ich nicht. Gutachten gab's auch. Musste mich jedenfalls um nichts kümmern und gekostet hat's auch nichts.

    Nach dem letzten Theater wo ich ohne Anwalt unterwegs war nur noch mit Anwalt. Soll sich der kümmern.

  17. #17
    Yacht-Master Avatar von markus247
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    Zitat Zitat von 63er Beitrag anzeigen
    Leider scheint es in der Gesellschaft nicht mehr möglich zu sein, Dinge zuerst außergerichtlich zu klären.
    Ich denke, dass ist nicht die richtige Herangehensweise. Es handelt sich um Schadensersatz. Und die gesetzlichen Regelungen sorgen eben genau dafür, dass man so gestellt ist wie vor dem Unfall.

    Muss ich denn die -leider seitens der Versicherung meist eingebauten- fehlerhaften Abrechungen akzeptieren? Die Abzüge neu für alt fallen oft kräftig aus. Oder darf ich mir für ein sicheres Gefühl auch den Rat eines Experten einholen? Immerhin bin ich ja in diesem Fall der Geschädigte, nicht der Verursacher...
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  18. #18
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Schwierige Frage ob mit Anwalt oder ohne Anwalt. Ich persönlich tendiere in
    solchen Fällen dazu, einen Anwalt einzuschalten, wenn ich zu 100% keine
    Schuld habe. Mit Anwalt bin ich dann auf der sicheren Seite.
    Es geht auch anders. Vorige Woche bin ich mit meinem kleinen Corsa auf
    einen wunderschönen fast neuen MB Kombi drauf gefahren. Fahrerin des MB
    vollkommen unkompliziert und bittet mich, nur kurz zu unterschreiben, dass
    ich aufgefahren bin. Da ich mit absoluter Sicherheit schuld war habe ich das
    natürlich gemacht und sofort meine Versicherung benachrichtigt. Innerhalb
    von einer 1/2 Stunde war alles geregelt inkl. Schadennummer.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  19. #19
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Ich würde ebenfalls zum Anwalt inkl. eigenem Gutachter tendieren um auf der sicheren Seite zu sein.
    Front und Heckschaden klingt für mich bei dem Auto irgendwie nach Totalschaden.
    Gruß Toan

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Vespapapa
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    Hi, wie lange nach dem Unfall,
    kann man den Anwalt noch einschalten ?

    Gibt es da eine zeitliche oder andere Begrenzung? Z. B. Abgabe des Gutachtens bei der Versicherung.

    VG Ralf
    VG

    Ralf

    ..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"

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