Zitat Zitat von markus247 Beitrag anzeigen
Manfred, das ist ehrenhaft. Aber leider auch unvorsichtig. Die meisten Versicherungen haben in ihren Bedingungen enthalten, dass der Versicherungsnehmer keine Schuldeingeständnisse unterzeichnen darf. Macht er es doch, kann er sich gegenüber seiner Versicherung ersatzpflichtig machen. Eine blöde Regelung, aber dennoch beachtenswert.
Markus, noch weiß die Versicherung nichts von dem kleinen Zettel.

LG Manfred