Hallo,

noch ein paar Infos zitiert aus der LBO BW:
Der Einbau obliegt den Bauherren oder Eigentümern. Diese sind auch für den Austausch defekter Geräte zuständig. Der Einbau von Rauchmeldern ist verfahrensfrei (selbst ist der Mann). Bei Mietwohnungen liegt es in der Regel der Verantwortung des Mieters einen Batteriewechsel bei den Rauchmeldern rechtzeitig durchzuführen.
Behördliche Überprüfung des Einbaus, die über die allgemeine Bauaufsicht hinausgehen, sowie wiederkehrende Kontrollen sind nicht vorgesehen. Jeder Eigentümer (Verpflichtete) hat für die Installation oder Bereitschaft selbst Sorge zu tragen.
Eingebaut müssen die Rauchmelder in Aufenthaltsräumen wo Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen).
Eingebaut werden müssen diese nach Herstellerangaben.
Rauchmelder müssen nach DIN EN 14604 in Verkehr gebracht sein und ein CE-Zeichen besitzen.
Rauchmelder müssen nicht vernetzt sein. Bußgelder sind nicht vorgesehen. Es kommt also keiner vom Amt und kontrolliert ob Rauchmelder installiert sind.

Meine persönlichen Favoriten sind nach allen Infos die ich bisher erhalten habe:

Hekatron Genius H
EI 650