dies regelt normalerweise ganz klar die jeweilige Landesbauordnung; nur in B-W ist das etwas schwammig ausgedrückt "alle Räume die zum Schlafen dienen, sowie Flur ...";
das bei vermieteten WEs eine Umnutzung nicht ausgeschlossen werden kann, das Wohnzimmer die meiste Elektronik beinhaltet, statten wir unsere WEs in allen Räumen (außer Küche (wenn kein Durchgangsraum) und Bad) und Flur mit Meldern aus.