Bedeutet das, ein einzelnes Armband darf ich verkaufen ( Originalität vorausgesetzt), weil es beim Rolex dealer separat zu erwerben ist, gleiches gilt für Ersatzteile wie Lünetten, Gläser, Zifferblätter, usw., auch wenn diese natürlich teilweise nur im Austausch rausgegeben werden....Boxen, booklets oder z.B. der Anker der Sub dürfen niemals einzeln weiterveräussert werden, weil der Rolex dealer mir diese bei Verlust niemals einzeln verkaufen könnte. Richtig?
Und...selbst Percy und Hannes, oder auch die Betreiber von z.B. chrono24 müssten den Verkauf dieser Artikel im salescorner bzw. entsprechender Verkaufsplattformen umgehend unterbinden? Ich, als Verkäufer müsste parallel mit anwaltlichem Schreibem auf Unterlassung mit entsprechender Kostennote rechnen?
Wow...
...oder habe ich das falsch verstanden?
Gruss
Dirk
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Baum-Darstellung
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11.02.2014, 23:53 #29
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