Ich möchte diesen Thread noch einmal hochholen. Folgender Sachverhalt ist momentan gegeben:
Nach erfolgtem Klinikaufenthalt hat mein Freund, Kosten wurden bisher von Familie und Freunden getragen, in der gleichen Einrichtung mit der Reha begonnen. Alle sind von der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Rentenversicherung ausgegangen. Er bezieht schließlich Erwerbsminderungsrente, deren Grund nichts mit der jetzigen Reha-Maßnahme zu tun hat. Somit war eigentlich von einer Kostenablehnung auszugehen. Dann wäre die Krankenkasse eingesprungen und hätte die Reha in der jetzigen Einrichtung bezahlt.
Nun kam es anders. Aus welchen Gründen auch immer hat die RV einer Reha zugestimmt, allerdings an einem anderen entfernteren Ort (Vertragsklinik). Die Reha kann auch erst in 4 Wochen angetreten werden, sodass er wieder der Gefahr der Rückfälligkeit ausgesetzt ist.
Der Bitte, die Reha in der jetzigen Einrichtung fortsetzen zu dürfen, wurde nicht entsprochen; auch nicht mit dem Verweis die bisherigen Kosten von 5 Wochen selbst zu tragen.
Muss mein Freund jetzt die Reha abbrechen, auch auf die Gefahr hin in den nächsten 4 Wochen der Unterbrechung rückfällig zu werden? Ich verstehe die Welt nicht; da reden die Kassen von "sparen, sparen, sparen", bietet man allerdings eine Beteiligung von einem Drittel der Gesamtkosten an, wird dies nicht honoriert.
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28.03.2014, 16:30 #1ehemaliges mitgliedGast
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