Ab zum Fachanwalt für Sozialrecht. Die verschiedenen Regelungen innerhalb der einzelnen Bücher des SGB und das Ineinandergreifen zwischen den Büchern ist derartig komplex, dass da nicht mal ein Ottonormaljurist den Überblick behalten kann..

Und ganz wichtig: Kam die Absage in Bescheidform, muss innerhalbt der Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden.

Viel Erfolg