Mein Mitgefühl. Weiss nicht genau, wie es in D. ist, aber in der CH ist es zumindest wirklich so, dass der Zeitwert
ersetzt wird. Wenn der beschädigte Artikel in einem top Zustand war, aber bereits - gemäss Abschreibungsliste amortisiert -
dann schaust Du in die Röhre.
Würde aber einen Anwalt zu Rate ziehen. Gibt es ja - auch hier im Forum - wie Sand am Meer...
Viel Erfolg...
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14.02.2014, 18:55 #1
Rechtskundige vor - Versicherungsärger
Bei uns gibt's grade ein wenig Ärger mit ner Versicherung
Passiert ist: Im Dezember kommt ein Autofahrer von der Strasse ab, rammt ein parkendes Auto und schiebt das in das schmiedeeiserne Grundstückstor meiner Schwiegermutter. Unfall/Schuldfrage unstreitig. Ein Pfeiler ist beschädigt, muss neu, Sprechanlage im Eimer, Torflügel nicht reparabel, muss auch neu. Tor ist 25 Jahre alt. Bei einem Autounfall hätt ich's sofort einem Anwalt gegeben, aber ein Gebäudeschaden - da kann doch nichts schiefgehen? Weit gefehlt.
Jetzt rechnet die Versicherung bzw. der von der beauftragte (und wohl auch abhängige) Schadensminimierer: Wiederherstellung Pfeiler wird bezahlt, Tor nur zu rd. 25%, da die Nutzungsdauer für ein schmiedeeisernes Tor 30 Jahre wäre und das Tor halt schon 25 Jahre alt ist. Häh? Das Ding ist gepflegt, wird alle paar Jahre geschliffen und gestrichen und hätte noch 100 Jahre gehalten. Nach der Logik könnt ich auch das 300 Jahre alte Tor von Schloss Versailles niederknüppeln, ohne dass überhaupt ein Schaden da wär..
Von dem Tor, das 3.500 kostet, werden also nur rd. 850 euro bezahlt. Einen Scheck über 1.000 € a Kto. haben die auch schon vorsorglich geschickt.
Meine Liebste (der gehört die Hütte zum Teil) ist so sauer, dass sie es am liebsten sofort an einen Anwalt abgeben will. Nur eine kurze Einschätzung: Lohnt sich aus Sicht der Kundigen ein Anwalt? Oder ist das so eine Sache, wo man die Zähne zusammenbeißt und dem schlechten Geld kein gutes hinterher wirft?
Liebe Grüße, SaschaCiao, Sascha
última estación - esperanza
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14.02.2014, 19:02 #2LG Deni
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14.02.2014, 19:06 #3
- Registriert seit
- 03.01.2007
- Beiträge
- 22.611
Ich persönlich denke auch, dass nur der Zeitwert ersetzt wird (würde ich z.B. bei einem Auto ebenso sehen, das ja auch nach vielen Jahren noch gut gepflegt sein kann), lasse mich aber gern eines Besseren belehren!
LG, Oliver
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14.02.2014, 19:14 #4
Zeitwert - würd ich ja einsehen, wenn's einen Markt gäbe, auf dem man zeitwertgerechten Ersatz bekommt. Es gibt aber keinen. Also muss neu angefertigt werden. Geht gar ned anders.
Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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14.02.2014, 19:25 #5
Hab ich das jetzt richtig verstanden: Jemand macht einem anderen was kaputt und der muss selber in die Tasche greifen um den Urzustand wieder herzustellen?
Wie bitte?!Gruß,
Martin
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14.02.2014, 19:26 #6
Zeitwert? Wohl eher der Wiederbeschaffungswert.
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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14.02.2014, 19:32 #7
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14.02.2014, 19:40 #8
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14.02.2014, 20:02 #9
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14.02.2014, 20:03 #10
Sascha, bei einem Haftpflichtschaden wird immer!!! der Zeitwert berechnet.
War zwar der Meinung von Stefan über Wiederbeschaffungswert, aber ein
Spezi hat mich eines besseren belehrt.
ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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14.02.2014, 20:04 #11
Melde das mal Deiner Gebäudeversicherung.
Anprall von Fahrzeugen ist meist versichert und bei guten Tarifen sind auch die Zäune etc. mitversichert.
Dann gibts die volle Kohle.Benjamin
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14.02.2014, 20:11 #12RAMichelGast
Streite dich bloß nicht mit der Haftpflichtversicherung rum. Melde den Zaunschaden der Gebäudeversicherung. Die zahlen die Reparaturkosten bzw. den neuen Flügel meist ohne Probleme.
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13.03.2014, 19:05 #13
Kurzes Update und Dankeschön an Benjamin und Thomas:
Die Gebäudeversicherung hat anstandslos, sauschnell und vor allem in vollem Umfang reguliert.Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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13.03.2014, 19:29 #14
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13.03.2014, 19:45 #15RAMichelGast
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