Aus den Beförderungsbedingungen:

3.6.7 Bei Fahrkarten zur Hin- und Rückfahrt muss die Rückfahrt innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hinfahrt angetreten werden. Fahrkarten für die Produktklasse C gelten an dem auf der Fahrkarte zur Hin- sowie gegebenenfalls zur Rückfahrt jeweils angegebenen Geltungstag.

Quelle: http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnin...chsel_2013.pdf

Ist zwar nicht genau die Antwort auf deine Frage, es steht dort aber, das die Rückfahrt (B-A) nach Hinfahrt (A-B) angetreten sein muss.

Bevor ich das im Zug mit den Schaffnern diskutiere und mir im Worst Case noch ein erhöhtes Beförderungsentgeld kassiere, würde ich es am Schalter klären.