Aus den Beförderungsbedingungen:
3.6.7 Bei Fahrkarten zur Hin- und Rückfahrt muss die Rückfahrt innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hinfahrt angetreten werden. Fahrkarten für die Produktklasse C gelten an dem auf der Fahrkarte zur Hin- sowie gegebenenfalls zur Rückfahrt jeweils angegebenen Geltungstag.
Quelle: http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnin...chsel_2013.pdf
Ist zwar nicht genau die Antwort auf deine Frage, es steht dort aber, das die Rückfahrt (B-A) nach Hinfahrt (A-B) angetreten sein muss.
Bevor ich das im Zug mit den Schaffnern diskutiere und mir im Worst Case noch ein erhöhtes Beförderungsentgeld kassiere, würde ich es am Schalter klären.
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Thema: Bahnexperten vor!
Hybrid-Darstellung
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18.01.2014, 09:33 #1Gruß, Lars
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