Wiki hat hier recht.
Ein Verwandtschaftsverhältnis entsteht nicht. Allerdings besteht ein Rechtsverhältnis, was in einigen Teilen über die die Rechte und Pflichten innerhalb der Verwandschaft hinausgeht. Jedoch kann man sich Ehepartner aussuchen, Verwandte bekannterweise ja nicht
Aber dir ging es ja wohl nur um die konkrete juristische Betrachtungsweise, oder?
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20.01.2014, 18:08 #1
Verwandschaftsverhältnis Ehepartner
Ich hatte heute eine kleine Diskussion, ob es sich bei einem 'Ehepartner' auch gleichzeitig um einen 'Verwandten' handelt.
Meine Schwägerin ist der Meinung dass dem so sei und bezieht sich u. a. auf verschiedene Sonderrechte für Ehepartner.
Einschlägige Wikipedia-Auskünfte, die ja - wie hinlänglich bekannt - nicht immer zu 100% korrekt sein müssen, besagen das Gegenteil. Hier heißt es z. B.: "Die Eheschließung begründet keinerlei Verwandtschaft oder Schwägerschaft zwischen den beiden Ehepartnern..." Quelle
Hier hat doch bestimmt jemand Ahnung und kann ein wenig Licht ins Dunkel bringen?
Danke vorab!Martin
"Whatever you do, don't congratulate yourself too much."
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20.01.2014, 18:14 #2Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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20.01.2014, 18:15 #3
ebenfalls Wiki:
"Der Begriff der „Verwandten“ ist in diesem Sinne von dem der „Familienangehörigen“ oder „Angehörigen“ zu unterscheiden. Zu Letzteren zählen auch Ehepartner und Lebenspartner sowie Verschwägerte, mit denen Verwandtschaft im Rechtssinn dagegen nicht besteht."Grüße, Anna!
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur, Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist's! Reise, reise! (W.Busch) ...Officially Certified DoT Winner 2009 & 2011
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20.01.2014, 18:16 #4
Weder Verwand noch verschwägert
Edit:
Ehegatten sind (als solche) miteinander weder verwandt, noch verschwägert.Geändert von Nixus77 (20.01.2014 um 18:22 Uhr)
Gruß Toan
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20.01.2014, 18:20 #5
Hier mal die Legaldefinition:
§ 1589 BGB
Verwandtschaft
(1) Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.
Man beachte aber auch Absatz 2 dieser Vorschrift:
§ 1590 BGB
Schwägerschaft
(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft.
(2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.
Einmal Schwiegermutter, immer Schwiegermutter ...Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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20.01.2014, 18:48 #6
Ganz einfach: Wenn Du mit Deiner Frau zusammen Nachkommen hast, ist's keine Inzucht.
77 Grüße!
Gerhard
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20.01.2014, 19:03 #7RAMichelGast
Einfacher Merksatz: Eltern sind mit ihren Kindern und deren Kindern verwandt, aber untereinander nur verheiratet. Wäre ja noch schöner, wenn man die Verwandtschaft durch eine Ehescheidung aufheben könnte ;-)
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20.01.2014, 19:13 #8
Ein Vater eines guten Freundes sagte immer:
"Lieber Ratten im Keller als Verwandte im Haus"
Könnte auch auf die Ehefrau zutreffen, aber vielleicht erst nach ein paar Ehejahren
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20.01.2014, 19:43 #9
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20.01.2014, 20:13 #10
Mensch, Jungs! Ihr seid ja mal wieder fix! Danke für die schnellen und fundierten Infos!
Martin
"Whatever you do, don't congratulate yourself too much."
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20.01.2014, 22:39 #11
Eine vielleicht laienhafte Frage: ab Cousine darf man aber doch Verwandte heiraten, war mal so eine - vielleicht siehe vorne - Ansicht, die ich glaubte als gegeben hinnehmen zu dürfen.
--> Ist das so?
Ab welchem Verwandtschaftsgrad darf man denn theoretisch heiraten?!Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
Beste Grüße: Alfred
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20.01.2014, 22:46 #12
Wir haben hier auch Members aus der Eifel, warten wir mal, was die zu sagen haben
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20.01.2014, 22:50 #13
Ich wußte, das sowas kommt. Und ich wußte, daß es von Dir kommen wird.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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20.01.2014, 22:51 #14RAMichelGast
§ 173 StGB stellt Inzest unter Strafe, also Beischlaf zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern. Das dienst dem Schutz der Familie, da sich bei Inzest, Ehelichung und Vermehrung sicher äußerst skurrile familiäre Konstellationen und Erbkrankheiten ergeben könnten. Cousins sind nicht in gerader Linie verwandt und haben auch nur einen niedrigen Inzuchtkoeffizienten. Da ist also eine Ehelichung kein Problem.
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20.01.2014, 22:52 #15
Südbelgier?
Also die aus der Eifel.Harry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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21.01.2014, 18:32 #16
Vateronkel, Vateronkel, nicht so schnell! Mein Klumpfuß!
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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22.01.2014, 09:18 #17
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