Lieber Schwarm,
wir bekommen Ende Oktober Nachwuchs (+/- die übliche Abweichung). Geplant habe ich einen Monat Elternzeit. Bewusst nur einen, weil ich ab 1.1. einen neuen Arbeitgeber habe und
a) im Dezember noch einige Übergaben an die alten Kollegen machen will und
b) wenn Sohnemann sich länger zeit lässt, mein zweiter Monat sich mit der Zeit beim neuen AG überschneiden würde.
Jetzt ist es ja so, dass man bei den sog. Partnermonaten nur Elterngeld beziehen kann, wenn man auch zwei Partnermonate in Anspruch nimmt. Ich werde also stand jetzt einen Monat Elternzeit ohne Elterngeldbezug nehmen.
Falls mir mein neuer Arbeitgeber nächstes Jahr noch einen weiteren, also zweiten Partnermonat gewährt, könnte ich dann rückwirkend für den ersten noch Elterngeld beantragen?
(Mir ist klar, dass ich einen gesetzlichen Anspruch auf den zweiten Monat habe. Nur möchte ich beim neuen Arbeitgeber nicht gleich mit dem Wunsch nach einem Monat Elternzeit kommen (geschweige denn auf Biegen und Brechen darauf bestehen), wenn ich noch gar nicht dort bin)
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24.09.2018, 16:43 #1
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Bezug Elterngeld für Partnermonate auch rückwirkend möglich?
Geändert von Masta_Ace (24.09.2018 um 16:45 Uhr)
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