Dass es keine steuerliche Fördeung für selbstgenutztes Wohneigentum mehr gibt, ist nicht ganz richtig. Wer eine marode Bude saniert, die unter Denkmalschutz steht oder die im städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt, darf 90% der Sanierungskosten innerhalb von 10 Jahren als Sonderausgaben abziehen. Gleiches gilt, soweit ein solches Objekt erworben wird, für die im Kaufpreis enthaltenen Sanierungskosten.
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Thema: Steuerfrage Kauf ETW
Baum-Darstellung
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06.01.2014, 22:14 #25Grüße
Bernd
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. Wer eine marode Bude saniert, die unter Denkmalschutz steht oder die im städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt, darf 90% der Sanierungskosten innerhalb von 10 Jahren als Sonderausgaben abziehen. Gleiches gilt, soweit ein solches Objekt erworben wird, für die im Kaufpreis enthaltenen Sanierungskosten.
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