Dass es keine steuerliche Fördeung für selbstgenutztes Wohneigentum mehr gibt, ist nicht ganz richtig. Wer eine marode Bude saniert, die unter Denkmalschutz steht oder die im städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt, darf 90% der Sanierungskosten innerhalb von 10 Jahren als Sonderausgaben abziehen. Gleiches gilt, soweit ein solches Objekt erworben wird, für die im Kaufpreis enthaltenen Sanierungskosten.
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Thema: Steuerfrage Kauf ETW
Hybrid-Darstellung
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06.01.2014, 22:14 #1Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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06.01.2014, 22:23 #2
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07.01.2014, 09:15 #3
Wieso pauschal 90%?
Das stimmt so nicht. Nur die Aufwendungen, die die Behörde bestätigt! 90% sagen nur unseriöse Bausparkassenverkäufer mit Immobilien in Dresden etc. Habe ich noch nie gesehen. Normalerweise redet man realistisch von gut 40% (eher weniger) es kommt auch immer darauf an, was an dem Gebäude unter Denkmalschutz steht!
Also bitte nicht immer alles glauben, da wird sehr viel Müll erzählt.
Im Zweifel gilt immer : eine Beratung kostet ein Honorar, keine Beratung ggf. das Vermögen!Lieben Gruß René
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07.01.2014, 09:33 #4
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07.01.2014, 11:16 #5
korrekt! Das zuständige Finanzamt entscheidet mit wie hoch anzurechnende Abschreibungen sind.
Beispiel: ETW: 100.000.- abzüglich Grund und Boden ca. 18-25%, abzüglich Bestand welcher nicht saniert wird ca.25-30%.
Nun bleibt eine Restsumme / Sanierungsanteil über, welche gefördert werden könnte.
Wenn ich aber eine denkmalgeschützte Immo kaufe die bereits fertig ist, dann belaufen sich die Abschreibungen auf fast null.
Also um hohe Abschreibungen zu genießen muss ich dann wenn zu Anfang, vor der Sanierung kaufen. Klar die Bauträger tricksen und schieben die Fertigstellung auf dem Papier nach hinten, trotzdem immer genau beraten lassen.Gruß Alex
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08.01.2014, 17:49 #6
Hab bis dato ca. 30 Sanierungen von Objekten, die entweder gänzlich unter Denkmalschutz standen oder im städtebaulichen Sanierungsgebiet lagen, steuerlich betreut. Die Fälle, die ich nur steuerlich deklariert habe, lass ich mal ganz weg. Mein selbstgenutztes Wohneigentum steht auch unter Denkmalschutz. Bis dato wurden immer 100% der Sanierungskosten als notwendig bescheinigt. Wurden auch nirgends "goldene Wasserhähne" verbaut. Wobei das Bescheinigungsverfahren bei der Denkmalschutzbehörde schon etwas anstrengeder ist als das bei dem jeweils zuständigen Sanierungsträger im Rahmen der städtbaulichen Sanierung. Dies ist meist die Stadt oder Kommune selbst und die wollen, dass es vor der eigenen Haustüre - sprich im Ortskern ordentlich aussieht. Oft ist man überrascht wo überall städtebauliches Sanierungsgebiet ist. Hatte schon Mandanten, die sich ein Objekt zugelegt hatten ohne zu wissen, dass dieses in einem entsprechenden Gebiet liegt. Umso größer war die Freude, wenn ich sie auf die Tatsache und die steuerlichen Folgen hinweisen konnte.
Anders ist Kiste gelagert, wenn vom Bauträger erworben wird. Da wird häufig im Vorfeld mit 90 % Sanierungsanteil geworben und wenn fertig geprüft und bescheinigt ist, stellt sich heraus, dass der Sanierungsanteil doch nur 60% und die Altsubstanz 40% ist. Ist oft auch uninteressant, da der Steuervorteil schon im Kaufpreis mit eingebaut wurde.
Aber Sanierung vor Ort in Eigenregie im Rahmen von Denkmalschutz oder städtebaulichem Sanierungsgebiet halte ich persönlich für eine der letzten sinnvollen Steuersparmodelle
Grüße
Bernd
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08.01.2014, 22:41 #7
PS:
Hab ich vergessen: René, nix 90 % pauschal ! Die 90 % rühren aus den 9% p.A. über einen Zeitraum von 10 Jahren. Bemessungsgrundlage sind die notwendigen Sanierungskosten.Grüße
Bernd
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09.01.2014, 08:22 #8
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. Wer eine marode Bude saniert, die unter Denkmalschutz steht oder die im städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt, darf 90% der Sanierungskosten innerhalb von 10 Jahren als Sonderausgaben abziehen. Gleiches gilt, soweit ein solches Objekt erworben wird, für die im Kaufpreis enthaltenen Sanierungskosten.
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