Hallo,

für meine ca. 35 Jahre alte HAU habe ich mir eine Nämlichkeitsbescheinigung am Flughafen ausstellen lassen.
Die Uhr hat einen Zeitwert von ca. 10k Euro, wurde in Deutschland incl. Mwst. gekauft, aber Kaufquittungen und das Uhrenfachgeschäft gibt es nicht mehr. Das Alter der Uhr hat der schweizer Hersteller anhand der Seriennummer ermittelt.

Nach Vorschrift des deutschen Zolls muß man sich bei jeder Auslandreise in ein Nicht-EU-Land eine neue Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen - eine ziemlich umständliche Prozedur.

Wer hat Erfahrungen, wenn man die alte Nämlichkeitsbescheinigung als Kopie mitführt und diese bei einer Zollkontrolle vorlegt? Ich denke hierbei an Fahrten zum Skifahren in die Schweiz.