Hallo in die Runde,

habe eine Frage bzgl. des Wiederbeschaffungswertes eines gestohlenen KFZ.

Spielt für diesen der Kaufpreis den man beim Gebrauchtkauf gezahlt hat eine Rolle? Meines Erachtens nach nicht, aber ich weiß es nicht.

Kennt jmd. aber vll ein Gerichtsurteil das darauf eingeht?

Konkreter Fall: Habe ein Fahrzeug gekauft, Kaufpreis seien 20.000 Euro. Aktueller Preis vergeichbarer Fahrzeuge in den üblichen Angebotsportalen 28.000-33.000 Euro. Versicherung stellt laut Gutachten fest Wert läge bei 16.000 Euro abzgl. Selbstbeteiligung.

Ideen wie ich vorgehen soll?