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  1. #21
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    Rlx...hier wird einem geholfen

  2. #22
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Hallo Christian,

    ich habe für meinen Youngtimer-993 in diesem Jahr eine Versicherung bei der Provinzial abgeschlossen und mich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Weil ich für den Wagen bei einer potenziellen Schadenregulierung "nach Liste" etwa nur die Hälfte des aktuellen Wertes erhalten hätte, ließ ich ein Gutachten erstellen. Die Versicherung bestätigte mir darauf hin Folgendes:

    "Höchstersatzleistung im Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeug am Tag des Schadens , höchstens jedoch XX.XXX,- (inkl. MwST. XX.XXX,- ist exakt der Gutachtenwert). Wertänderungen müssen durch Nachtraggutachten neu belegt werden."

    Dieser Gutachtenwert liegt auch höher als mein Kaufpreis. Falls Du eine ähnliche Formulierung im Vertrag hast, dürftest Du auf der sicheren Seite sein, weil der KP kein Bestandteil der Regulierung ist. Der Wiederbeschaffungswert ist der KP, den man aufwenden muss, um ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben. Das kann dann gerne die Versicherung für mich machen

    Rheinische Grüße, Frank

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