Aus gegeben Anlass und weil jeder etwas anderes sagt:
Die sagen es geht:
http://www.test.de/Verkauf-im-Intern...aus-4533698-0/
Die sagen bei wiederholten Male muss man schon aufpassen:
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewae...kauf-ebay.html
Wie kann man sich als Privatverkäufer auf eBay und Konsorten schützen?
(Jaja, nicht bei eBay und Konsorten verkaufen, es gibt eben Zeug das
verkäuflich ist, man aber dem Network nicht antun möchte...
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Hybrid-Darstellung
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25.11.2013, 15:52 #1
Wie ist denn das jetzt eigentlich mit der Sachmängelhaftung bei Privatverkauf?
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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25.11.2013, 17:17 #2
Steht doch in beiden das gleiche drin
Der zweite Link betrifft Fälle, in denen "Privatverkäufer" so viel verkaufen, dass sie als gewerbliche Verkäufer angesehen werden und nicht einfach so die Käuferschutzrechte ausschließen können.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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25.11.2013, 20:16 #3
Das finde ich ein bisschen krass, drei bis fünf Mal hats doch auch bei einem Privaten Verkäufer auf eBay beispielsweise schnell mal, aber damit ist man doch noch nicht gewerblich:
"Regelt ein Privatverkäufer bei Verkäufen über neue Sachen formularmäßig eine Beschränkung seiner Mängelhaftung, verwendet er ab dem dritten, spätestens nach dem fünften Mal Allgemeine Geschäftsbedingungen."Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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25.11.2013, 23:00 #4
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..... neue Sachen ......
für gebrauchte Sachen liegt die Latte schon etwas höher.
Wobei einige Finanzämter gerne auch schon bei regelmäßigen Verkäufen,auch wenn nur gebrauchte Sachen,zB. 2-3 mal im Monat von gewerblich sprechen.VG
Udo
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26.11.2013, 09:34 #5
Stimmt, meistens fehlt es aber an der Gewinnerzielungsabsicht.
Dies könnte auch bei den Automodellen der Fall sein.
Im Übrigen geht der Gewährleistungsausschluss beim privaten Verkauf gebrauchter Sachen schon.
Anders als bei der steuerrechtlichen Beurteilung, kommt es hier aber auf die Gewinnerzielungsabsicht zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft nicht an.
Die Beurteilung ob privat oder eben schon unternehmerisch muss dann jedenfalls im Einzelfall (korrespondieren Käufe und Verkäufe; usw.) bestimmt werden.
Ein paar Beispiele aus der Rechtsprechung:
LG Berlin: Unternehmer bei 93 ebay-Verkäufen in einem Monat
LG Hof: kein Unternehmer bei 41 ebay-Geschäften (keine Angabe des Zeitraums)
... und viele mehr, ohne jedoch wirklich einheitliche Zahlen nennen zu können.Jürgen
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26.11.2013, 08:51 #6
...ist auch der Grund, warum ich hier auf einer Menge 1:18 Automodellen sitze und nicht weiß, wie ich die ohne Verschenken unter die Leute bringe...
Viele Grüße
Matthias
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26.11.2013, 09:31 #7
Paddy, das sind ja nicht drei oder fünf Käufe allein. Wenn Du mal einen Teddybär verkaufst, dann den Barbi-Ferrari, dann eine Brotbackmaschine und dann ein Konvulent CDs, dann ist es was anderes, als würdest Du "als Privatverkäufer" vier ungetragene Jeans verkaufen, die Du selber importiert hast.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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26.11.2013, 09:33 #8
Verstehe.
Aber den Barbi-Ferrari würde ich nie hergeben.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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26.11.2013, 09:35 #9
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26.11.2013, 09:38 #10
Sorry, ich wollte sagen: Jürgen hat das ja eben schon gesagt. Klar, vier Uhren über zweieinhalb Jahre ist was anderes als vier Uhren in einem Monat.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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26.11.2013, 09:37 #11
Hat sich wieder erledigt, Max?
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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26.11.2013, 13:58 #12
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Und wie verhält es sich wenn ich zB. die Uhren,- Platten,- oder Briefmarkensammlung v. XY auflösen möchte? Muss ich dann, weil ich alle 3 Tage eine neue Uhr einstelle ein Gewerbe anmelden?
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26.11.2013, 14:06 #13
Ein Gewerbe musst Du nicht anmelden.
Die Frage ist aber, ob Du als Unternehmer iSd BGB behandelt wirst. Bei der Auflösung einer privaten Sammlung würde ich dazu neigen, die Unternehmereigenschaft zu verneinen.
Ich bin aber kein GerichtJürgen
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