Ergebnis 1 bis 20 von 32

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Die Garantiebedingungen regeln doch ganz klar wo Arbeiten durchgeführt werden müssen und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden. Die Bedingungen für seine Garantieverlängerung legt der Hersteller fest und selbige muss ja nicht vom Kunden abgeschlossen werden.
    Der Umfang ist in der Regel geringer als bei einer Neuwagengarantie. Mercedes Benz bietet hier zum Beispiel 2 Leistungspakete an. Mängel in Form von mangelhafter Verarbeitungsqualität, die über die Neuwagengarantie abgedeckt waren, sind in beiden Paketen nicht enthalten.
    Geändert von ehemaliges mitglied (20.11.2013 um 14:03 Uhr)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 24.01.2013, 21:14
  2. Antworten: 31
    Letzter Beitrag: 02.07.2012, 08:04
  3. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 10.06.2011, 21:15

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •