Die Garantiebedingungen regeln doch ganz klar wo Arbeiten durchgeführt werden müssen und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden. Die Bedingungen für seine Garantieverlängerung legt der Hersteller fest und selbige muss ja nicht vom Kunden abgeschlossen werden.
Der Umfang ist in der Regel geringer als bei einer Neuwagengarantie. Mercedes Benz bietet hier zum Beispiel 2 Leistungspakete an. Mängel in Form von mangelhafter Verarbeitungsqualität, die über die Neuwagengarantie abgedeckt waren, sind in beiden Paketen nicht enthalten.
Ergebnis 1 bis 20 von 32
Baum-Darstellung
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20.11.2013, 14:02 #16ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (20.11.2013 um 14:03 Uhr)
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