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  1. #1
    Freccione
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    Wiederbeschaffungswert

    Hallo in die Runde,

    habe eine Frage bzgl. des Wiederbeschaffungswertes eines gestohlenen KFZ.

    Spielt für diesen der Kaufpreis den man beim Gebrauchtkauf gezahlt hat eine Rolle? Meines Erachtens nach nicht, aber ich weiß es nicht.

    Kennt jmd. aber vll ein Gerichtsurteil das darauf eingeht?

    Konkreter Fall: Habe ein Fahrzeug gekauft, Kaufpreis seien 20.000 Euro. Aktueller Preis vergeichbarer Fahrzeuge in den üblichen Angebotsportalen 28.000-33.000 Euro. Versicherung stellt laut Gutachten fest Wert läge bei 16.000 Euro abzgl. Selbstbeteiligung.

    Ideen wie ich vorgehen soll?
    Gruß, Christian
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  2. #2
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Zum Glück gibt es ja Versicherungsvertreter hier

    Aber soll der Wagen im Wert gestiegen sein? Ist es ein Oldtimer oder so?

  3. #3
    Freccione
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    Ja, ist ein Oldie. Zudem damals günstig eingekauft, und brav den Kaufvertrag ehrlich mit eingereicht. Aber dafür soll ich nun bestraft werden, was ich iwie nicht einsehe.

    Frage ist ja nur, ob der Wiederbeschaffungswert am Kaupreis oder am aktuellen Marktwert festgemacht wird. Sollte es da evtl. Urteile zu geben würde ich ggf. zu einem Anwalt gehen, so die für mich positiv ausschauen.

    Lg
    Gruß, Christian
    ------------------------------------------

  4. #4
    RAMichel
    Gast
    Das Vorlegen der Rechnung war möglicherweise nicht so intelligent. Der jetzt ermittelte Wiederbeschaffungswert dürfte anhand deiner vorgelegten Rechnung unter Abzug der Umsatzsteuer vom Sachverständigen der Versicherung "ermittelt" worden sein. Bei Neukauf wird dann anfallende USt. zusätzlich erstattet, allerdings begrenzt auf den USt.-Anteil, der sich aus dem Wiederbeschaffungswert errechnet.
    Die Preise in den üblichen Portalen sind kein ernst zu nehmendes Kriterium für die Ermittlung des echten Wiederbeschaffungswertes. Da kannst Du evtl. eher mit Classic-Data-Werten kalkulieren.
    Geändert von RAMichel (28.11.2013 um 23:44 Uhr)

  5. #5
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Warte mal auf die Spezialisten. Als Laie würde ich sagen zum Wiederbeschaffungswert. Hast Du den Wagen mit einem bestimmten Wert versichert gehabt?

  6. #6
    RAMichel
    Gast
    Wie alt ist der Wagen denn? Ü30?

  7. #7
    Freccione
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    Ich habe damals den Kaufpreis angegeben, der war auch bei Abschluss der Versicherung gefragt. Wert laut Classic Data bei ca. 27.000 Euro, habe ich auch geschaut.

    Es muss aber doch irgendwo ein Urteil geben wo jmd sowas schonmal ausgefochten hat...
    Gruß, Christian
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  8. #8
    Freccione
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    Gruß, Christian
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  9. #9
    RAMichel
    Gast
    Den hätte ich nur mit Wertgutachten versichert, um den tatsächlichen Zustand dokumentieren zu können. Der Versicherungssachverständige hat jetzt natürlich mehr Spielraum, weil er ohne weitere nur von einem durchschnittlichen Fahrzeug ausgehen muss.

  10. #10
    Freccione
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    Habe eine 2 veranschlagt...
    Gruß, Christian
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  11. #11
    Yacht-Master Avatar von natas78
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    Hmm, kenn mich da auch nicht aus. Aber müsste man bei einem Fahrzeug mit einem höheren Wert nicht auch höhere Versicherungsbeiträge zahlen?

  12. #12
    RAMichel
    Gast
    Der Sachverständige geht sicher von einer 3 aus, weil das der übliche Zustand ist. Die Oldie-Eigner sehen ihre Autos eigentlich immer im Zustand 1- bis 2+ :-)
    Ich denke, ohne weiteren Nachweis zum Zustand des Fahrzeugs vor dem Diebstahl wird es schwer werden... Leider.

  13. #13
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Ja, bei der klassischen Oldtimerversicherung steigt die Kaskoprämie mit dem Wert des Fahrzeugs. Die meisten Versicherer haben eine Vorsorgeversicherung mit 10 - 15% über den Wertgutachten.

  14. #14
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Hier zeigt sich, warum es sinnvoll ist, alle paar Jahre den eigenen Fuhrpark neu bewerten zu lassen. Meine Versicherung (OCC) reguliert maximal den Wert gemäß des letzten eingereichten und den Vorgaben entsprechenden Gutachtens, welches ja auch Grundlage bei Vertragsabschluß ist. Es gibt aber die Möglichkeit einer Vorsorgeversicherung, die bis zu 20% mehr zahlt, sofern der Wagen sich entsprechend bewegt hat. Das Gutachten darf dann aber nicht älter als 4 Jahre sein. So die Theorie; ich bin froh, noch nie die Praxis erlebt zu haben.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Ich würde hier gerne einmal die Brücke zu Oldtimer-Uhren, sprich unseren Vintage-Schätzchen, schlagen.

    Wie bekomme ich die denn am sinnvollsten in der Hausrat abgedeckt?

    Auch dort habe ich ja nicht selten das "Problem" mit Wertsteigerungen.
    Jetzt mal ganz abgesehen davon, dass es Orte gibt, an denen solche Uhren besser aufgehoben sind (Schließfach, Tresor).
    Gruß Frank

  16. #16
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Die Frage würd ich an deiner Stelle direkt deiner Hausrat stellen.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  17. #17
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von X-E-L-O-R Beitrag anzeigen
    Ich würde hier gerne einmal die Brücke zu Oldtimer-Uhren, sprich unseren Vintage-Schätzchen, schlagen.

    Wie bekomme ich die denn am sinnvollsten in der Hausrat abgedeckt?

    Auch dort habe ich ja nicht selten das "Problem" mit Wertsteigerungen.
    Jetzt mal ganz abgesehen davon, dass es Orte gibt, an denen solche Uhren besser aufgehoben sind (Schließfach, Tresor).
    In der HR am besten gar nicht da s.....teuer,gibt extra Versicherungen für Schmuck,Uhren,Teppiche ....
    Am besten mal mit deinem Versicherungsberater ....
    VG
    Udo

  18. #18
    Freccione
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    In der Hausratversicherung ist normalerweise der Wiederbeschaffungswert versichert.
    Also gar kein Problem z.B. bei einer 16610 o.ä. Als Wiederbeschaffungswert würde heute der Neuwert
    des Nachfolgemodells angenommen, also 116610 - da steht man also im Schadenfall nicht schlecht da.(Würde auch noch bei einer "normalen" 1680 passen)
    Anders sieht es aus, wenn es sich um aussergewöhnliche Uhren handelt, z.B. tropical 1680, da wäre denn auch beim Neuwert des aktuellen Modells Regulierungsobergrenze.
    Es grüßt der Bernd

  19. #19
    Steve McQueen
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    Ich würde mir eher Gedanken machen ob und wie hoch überhaupt versichert ...


    http://www.hausratversicherung-info2...tversicherung/

    http://www.r-l-x.de/forum/showthread...atversicherung
    VG
    Udo

  20. #20
    Double-Red Avatar von ReneS
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    Zitat Zitat von neunelfer Beitrag anzeigen
    Hallo in die Runde,

    habe eine Frage bzgl. des Wiederbeschaffungswertes eines gestohlenen KFZ.

    Spielt für diesen der Kaufpreis den man beim Gebrauchtkauf gezahlt hat eine Rolle? Meines Erachtens nach nicht, aber ich weiß es nicht.

    Kennt jmd. aber vll ein Gerichtsurteil das darauf eingeht?

    Konkreter Fall: Habe ein Fahrzeug gekauft, Kaufpreis seien 20.000 Euro. Aktueller Preis vergeichbarer Fahrzeuge in den üblichen Angebotsportalen 28.000-33.000 Euro. Versicherung stellt laut Gutachten fest Wert läge bei 16.000 Euro abzgl. Selbstbeteiligung.

    Ideen wie ich vorgehen soll?
    Zu welchem Wert war denn das Fahrzeug versichert? Ich hab einige Sparbrötchenkunden, die ihre Oldtimer einfach nur günstig versichert haben wollen und einige Oldtimerliebhaber-Kunden, die mir nach Restaurier-Orgien dann immer neue Bilder und/oder neue Gutachten zukommen lassen.
    Erstere haben halt beim Abschluss angegeben, die Karre is 5k wert. Mehr bekommen die dann auch nicht.
    Letztere bekommen den Wert des Fahrzeuges bezahlt.

    Das oben ist sehr überspitzt ausgedrückt, aber in etwa kommt das hin.

    Du kannst mich gerne mal anrufen Christian, dann können wir uns das gemeinsam ansehen. Ich schick Dir meine Nummer und Mailadresse per PN.

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