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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    4.397
    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Warum nicht einfach einen Mahnbescheid online selbst beantragen? Ist in 10 Minuten erledigt und ein klareres Signal an den Kunden gibt es nicht.
    Und wenn dagegen dann einfach Einspruch eingelegt wird, stehste wieder vor der Wahl Anwalt oder Inkasso...

    Egal, welchen Weg man bestreitet. Das Allerwichtigste, gerade im Bereich säumiger Geschäftskunden, ist m.E., dass man nicht allzulange mit der Eintreibung wartet. Oft sagt man sich ja, komm ich warte noch ein paar Wochen, er wird schon zahlen... Jede Woche, die mehr ins Land geht, reduziert die Chancen, den kompletten Betrag zu realisieren.
    Gruß Frank

  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von X-E-L-O-R Beitrag anzeigen
    Und wenn dagegen dann einfach Einspruch eingelegt wird, stehste wieder vor der Wahl Anwalt oder Inkasso...

    Egal, welchen Weg man bestreitet. Das Allerwichtigste, gerade im Bereich säumiger Geschäftskunden, ist m.E., dass man nicht allzulange mit der Eintreibung wartet. Oft sagt man sich ja, komm ich warte noch ein paar Wochen, er wird schon zahlen... Jede Woche, die mehr ins Land geht, reduziert die Chancen, den kompletten Betrag zu realisieren.
    Dann gehe ich zum Anwalt und reiche Klage ein. Wenn jemand bei einer berechtigen Forderung Einspruch einlegt ist er ziemlich dumm.

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Dann gehe ich zum Anwalt und reiche Klage ein. Wenn jemand bei einer berechtigen Forderung Einspruch einlegt ist er ziemlich dumm.
    Oder pleite oder will Zeit gewinnen. Oder meistens beides.

  4. #4
    Deepsea Avatar von LUuhrENS
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    Wenn du ein Inkassobüro beauftragst, die dann den Schuldner anschreiben und der Schuldner reagiert mit einer Unterlassungsaufforderung - seine Daten nicht an Dritte (Inkassobüro) weiter zu geben - mit dem Hinweis auf zivilstrafrechtlicher Verfolgung bei Zuwiederhandlung, was bringt dir dann noch der bereits bezahlte Dienstleister?
    Geh zum Anwalt, den kann er dir nicht untersagen.
    Geändert von LUuhrENS (25.10.2013 um 20:17 Uhr) Grund: Ergänzung
    Glückauf allerseits

    Michael

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