Zitat Zitat von biffbiffsen Beitrag anzeigen
Naja, wenn was nicht bezahlt wird, dann stimmt auch irgendwas nicht...

Hier konkret ein beratungsfehler, den eine Mitarbeiterin mündlich begangen hat, ist laut meiner Versicherung nicht gedeckt, nur wenn er schriftlich erfolgt, was aber völlig unrealistisch ist, weil unsere Beratung ja im Normalfall am Schreibtisch mündlich erfolgt.

Genau deshalb kündige ich ja, weil für mich das elementar ist bei einer vermoegenschadenhaftpflicht.

Bei uns im Haus gilt das gesprochene Wort, der Kunde bekommt sein Geld, aber nun eben aus meiner Tasche.
Schreib halt das auf, was mündlich besprochen wurde und schon ist es schriftlich.