In D hat man das Sonderkündigungsrecht nur nach einem abgelehnten oder nicht zur Zufriedenheit des VN regulierten versicherten Schaden.
Jochen: Ich bin da schon dran, liegt wie es aussieht am Versicherungsunternehmen. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, sieht es so aus, dass die weder den versicherten Schaden zahlen noch das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht anerkennen wollen. Der Sachbearbeiter ruft mich im Laufe des Tages zurück, ich meld mich bei Dir, wenn ich mehr weiß.
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17.10.2013, 13:22 #1
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