Mal wieder eine spezielle Frage an das allwissende Forum:
Meine Frau, seit 2 Jahren krank, von der Krankenkasse ausgesteuert, hat nun das Problem, dass ihr Rentenantrag abgelehnt wurde. Obwohl der Gutachter eine Arbeitszeit von max. täglich 3 Stunden in ihrem erlernten Beruf als Sekretärin festgestellt hat, soll sie nach ansicht der Rentenversicherung noch 6 Stunden täglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur verfügung stehen. Widerspruch gegen den Bescheid wurde bereits eingelegt und die Begründung geht der Rentenversicherung nächste Woche zu.
Sie ist ungekündigt nun 30 Jahre in ihrer Firma beschäftigt, mit aktuell GdB 50, aber weiterhin durch den Hausarzt krankgeschrieben.
Die Arbeitsagentur sagt nun, sie solle arbeiten. Macht sie das nicht, dann erhällt sie auch kein Arbeitslosengeld mehr. Der Hausarzt würde sie weiterhin krankschreiben.
Soll sie dann trotz Krankschreibung zur Arbeit oder what the F... gibts da noch Möglichkeiten ?
Jetzt hab ich ein Urteil gelesen was ihren Fall betrifft: http://www.unfallopfer.de/forum/arch...p/t-15175.html
Kennt sich jemand hier aus ?
Danke schon mal.
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Hybrid-Darstellung
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30.09.2013, 08:09 #1
Nahtlosigkeitsregelung - Sozialrecht- Experten hier ?
Es grüßt, Gerd G.
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