Wie heißt es so schön? Ehrlich währt am längsten.

Und wer eben doch etwas "vergesslicher" ist, darf sich am Ende nicht drüber aufregen, sollten die Behörden seinem Gedächtnis mit nem entsprechenden Bußgeldbescheid auf die Sprünge helfen. Ob da gleich ein Strafverfahren und im Ergebnis ggf. eine Vorbestrafung bei rausspringen muss und das dann noch irgendwie in einem angemessenen Verhältnis zum Vergehen steht, vermag jeder für sich selber befinden, ebenso wie es der Gesetzgeber so sieht.