Für die steuerliche und strafrechtliche Seite spielt es keine Rolle, ob die Uhren ihm geschenkt wurden, er sie am Strand gefunden hat, beim Konzi in der Dritten Welt günstig gekauft oder bei der Tombola gewonnen hat. Steuerpflichtig wird der Einführer einer Ware - Einführer ist der, der die Ware in den Geltungsbereich der EU (hier per Flugzeug) einführt. Vorsatz (Wissen und Wollen) sind ebenfalls irrelevant und eine weltweit bekannte Persönlichkeit wie KHR, der sicher zahllose Male im EU - Ausland war, weiß, wusste oder hätte wissen müssen, dass er alles anzumeden hat, was er von dort mitbringt.

Der Transaktionswert, hier wurde von 100k Euro gesprochen, ist nachzuweisen. Bei einem Geschenk fällt das Erbringen eines Beweises, wenn es überhaupt so war, schwer, denn der Schenkende fügt seinem Geschenk i. d. R. keine Handelsrechung(en) bei.

Über die segensreiche Einrichtung google kann man aber relativ gut herausfinden, was vergleichbare Uhren kosteten. Im Zweifel (Unikat) kann ein Gutachten auf Kosten des Steuerpflichtigen erstellt werden, das den realen Preis bestimmt und wonach sich die Einfuhrabgabenschuld bemisst.

Noch etwas zum "Respekt": Wie hätte er am Flughafen leugnen sollen, dass er nicht der Einführer wäre? Er hat sich wohl in seinem Handgepäck mitgeführt.

Ob es sein erstes, festgestelltes Vergehen/Verbrechen war, weiß ich nicht. Mir wäre aber ein wegen Steuerhinterziehung Vorbestrafter in der Nachbarschaft lieber, als ein Schwer- bzw. Gewaltkrimineller. Allein von daher ist dem Tenor des Spiegel - Artikels vollumfänglich zuzustimmen.

Gruß,
Ralph