beste Lösung ist aus meiner Sicht der online Dienstleister...allerdings nehmen sich die bis zu 30% der Anspruchssumme![]()
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03.06.2013, 09:16 #1
Durchsetzung von Fluggastrechten
Liebes Forum,
wie fordert Ihr Ansprüche gegen eine Airline aus der Fluggastrechte Verordnung ein? Mittlerweile kann man die (theoretisch möglichen) Ansprüche / Entschädigungen bei starken Verspätungen oder Flugannulierungen ja aus einer entsprechenden Tabelle ableiten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggas...ersp.C3.A4tung
Nur die Durchsetzung wird dann meist schwierig, weil die Airlines erst mal mauern. Das wird auch oft in der Presse thematisiert (zuletzt ADAC Motorwelt). Als Lösung für den Verbraucher soll es eine Schlichtungsstelle geben - allerdings erst im Spätjahr 2013.
Was tun bis dahin?
a) Erst einmal selbst versuchen
b) Fachanwalt einschalten
c) Einen Dienstleister auf Erfolgsbasis einschalten (Flightright, o.ä.)
Im vorliegenden Fall geht es bei meiner Familie (4 Pers.) m. E. um einen Anspruch von 1600,- EUR aus starker Verspätung aufgrund eines technischen Mangels an einem Flugzeug. Etwas zu viel, um das Thema unvorbereitet anzugehen, meine ich.Gruß Frank
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03.06.2013, 09:21 #2liebe Grüße
Alex
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03.06.2013, 09:29 #3ehemaliges mitgliedGast
Fluglinie aus der EU? Dann einfach in D Klage einreichen, falls keine Antwort kommt.
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03.06.2013, 10:03 #4
Es kommt wohl sehr darauf an, mit welcher Airline du geflogen bist. Bei mir hat es bei Lufthansa keine und AirBerlin fast keine Probleme mit Rückerstattungen gegeben. In meinen Fällen hat ein höfliches Schreiben mit dem Verweis auf die EU-Verordnung bla bla gereicht. Bei AirBerlin musste ich noch ein zweites Schreiben nachschiessen, weil die anstatt der 400,-- € nur 35,--€ gemäß der Frankfurter Tabelle (?) zahlen wollten. Dann lief es auch hier problemlos.
Mein Kollege hat jedoch bei TUI Fly Probleme. Er hat nun einen Anwalt beauftragt, das Ganze abzuwickeln.Viele Grüße, Hans
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03.06.2013, 10:36 #5
Bei uns ist es Condor.
Und bei denen kam es schon oft zu Problemen. Nicht zuletzt basierte die letzte, verbraucherfreundliche Rechtsprechung in dieser Sache auf einem Urteil gegen Condor...Gruß Frank
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03.06.2013, 11:05 #6
Condor - Spar Dir die Nerven und geh direk zu einem Anwalt
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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03.06.2013, 11:08 #7
Network: Suche Anwalt für Reiserecht / Fluggastverordnung. Fühlt sich hier jemand berufen?
Gruß Frank
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03.06.2013, 21:22 #8
Habe inzwischen kompetente Hilfe aus dem Forum erhalten, besten Dank.
Ich werde hier ab und an berichten, falls es interessiert.Gruß Frank
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04.06.2013, 14:28 #9
Condor konnte ich auch über den Anwalt knacken. Abflugverspätung in Stuttgart um über 8 Stunden.
Reisepreis 1400€, Erstattung irgendwas um die 1000€.
Ging damals über Berufung weil das EU Urteil noch nicht rechtskräftig war.
Keine Ahnung was die Jura-Maus gemacht hat aber es war gut. :-)LG
Günni
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07.10.2013, 09:52 #10
Kurzes Update:
Nachdem Nico letztendlich Klage eingereicht hat, hat Condor unsere gesamte Forderung aus "prozessökonomischen Gründen" akzeptiert. Ein Scherz, aber uns soll es recht sein.
Vorher wurde seitens der Airline wochenlang auf Hinhalten gespielt (totgestellt) und kurz vor Klageeinreichung noch eine mickrige "freiwillige Entschädigung" angeboten, welche wir natürlich dankend abgelehnt haben.
Nico: An dieser Stelle vielen vielen Dank für die kompetente Hilfe!
Gruß Frank
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07.10.2013, 09:56 #11
Sehr gute Nachrichten.
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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