Kurzzeitkennzeichen sind allerdings unverhältnismäßig teuer, und wenn ich mich nicht irre dürftest Du damit offiziell nur den Hänger ohne Boot drauf überführen (wurde mir zumindest mal so erklärt). Und sie gelten nur für maximal 5 Tage, scheiden also für den Urlaub aus...

Ach so: rechtlich ohnehin bedenklich, ihre Nutzung ist nämlich nur eingeschränkt erlaubt (Quelle):

Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
  • für Probefahrten
  • Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
  • Vorführtermin beim TÜV oder Dekra


Ich fürchte der TÜV alle zwei Jahre ist das kleinere Übel...