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  1. #1

    Frage zu roten Kennzeichen

    Ich habe ein kleines Segelboot mit ungebremstem Anhänger. Seit einigen Jahren wird dafür ja auch der TÜV verlangt, und separates Kennzeichen (früher reichte das Kennzeichen des Zugfahrzeugs aus). Jetzt steht der Hänger meist im Schuppen, wird ganz wenig gebraucht, manchmal gar nicht im Jahr, manchmal einmal im Jahr für zwei oder drei Wochen Urlaub in Holland.

    Dafür jedes zweite Jahr zum TÜV zu fahren, finde ich ziemlich lästig. Der Hänger geht zwar anstandslos durch, aber allein das Rausholen, Anhängen usw. ist lästig. Bald ist auch das Zulassungspapier zu klein, vielleicht passen noch ein oder zwei Stempel drauf, dann darf ich erst mal wieder zum Amt, eine "frische" holen, für die nächsten Stempel. Auch lästig.

    Gibt's da eine legale Möglichkeit mit roten Nummernschildern? Wenn ja, woher bekommt man so ein Schild? Was kostet es für ca. zwei, drei Wochen? Kann man damit anstandslos ins benachbarte Ausland? Oder welche andere Möglichkeit gibt es, den lästigen TÜV zu umgehen? Wobei für mich keine Alternative wäre, einfach ohne gültige Plakette zu fahren.
    77 Grüße!
    Gerhard

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    Rote Nummer bekommst nicht so ohne weiteres. Musst du beantragen mit gewerbeanmeldung etc.pp.
    Verliehen werden darf sie offiziell auch nicht mehr, wird sofort einkassiert von der Polizei bei ner Kontrolle.

    Ich würde mir kurzzeitkennzeichen im www dafür bestellen.
    liebe grüße von der Küste Andre´

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Peter_O
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    Kurzzeitkennzeichen sind allerdings unverhältnismäßig teuer, und wenn ich mich nicht irre dürftest Du damit offiziell nur den Hänger ohne Boot drauf überführen (wurde mir zumindest mal so erklärt). Und sie gelten nur für maximal 5 Tage, scheiden also für den Urlaub aus...

    Ach so: rechtlich ohnehin bedenklich, ihre Nutzung ist nämlich nur eingeschränkt erlaubt (Quelle):

    Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
    • für Probefahrten
    • Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
    • Vorführtermin beim TÜV oder Dekra


    Ich fürchte der TÜV alle zwei Jahre ist das kleinere Übel...
    Gruß, Peter
    __

    Der hat nie das Glück gekostet, der's in Ruhe genießen will (Karl Theodor Körner)

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Retto
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    1.112
    Ich fürchte der TÜV alle zwei Jahre ist das kleinere Übel...[/QUOTE]


    Definitiv
    liebe grüße von der Küste Andre´

  5. #5
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    1
    Rote Kennzeichen ist etwas tricky...
    Hier ist es Auslegungssache was der Hauptzweck ist...
    Überführst du das Boot mit dem Anhänger mit roten Kennzeichen, darfst du es nicht !
    Weil der Hauptzweck ja dann die Überführung des Bootes ist....
    Kannst du nachweisen das der Hauptzweck die Überführung des Anhängers ist.. Oder du sogar testen willst wie das Fahrverhalten mit Boot ist...
    Dann dürftest du theoretisch damit fahren.
    Kleines Bsp.

    LKW Rote Nummer mit Anhänger und Rote Nummer und auf dem Anhànger noch einen kleineren Anhänger drauf..
    Ist der Hauptzweck hier die Überführung vom Hersteller zum Händler dann darf man so fahren !
    Lädt man jetzt zum Bsp auf dem Anhänger kommerzielle Waren die vermarktet werden sollen kann es in die Hose gehen !
    Weil es nicht mehr ganz ersichtlich ist ist der Hauptzweck nun die Überführung oder die Lastbeförderung.


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  6. #6
    Comex Avatar von siebensieben
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    Themenstarter
    DAs sieht ja dann alles eher nach TÜV aus.
    77 Grüße!
    Gerhard

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pappie
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    1.317
    Kurz und bündig: Vergiss das mit dem roten Kennzeichen!
    Benjamin

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