Ich habe eine Frage an die Baurecht-Spezialisten.
Hintergrund:
Ende Juni 2013 habe ich durch einen Zimmerermeister meine, an einer Stelle, undichte Terassenüberdachung reparieren lassen ( mit offiziellem Auftrag ). Einige Zeit nach Fertigstellung stellte sich beim ersten Regen heraus, dass an einer Stelle immer noch eine Undichtigkeit bestand. Nach Aufforderung von mir ( per SMS ) den Schaden zu beheben, erschien der Handwerker nach einiger Zeit und "behob" den Schaden ( Zitat: an der Stelle wo die fünf Tröpfchen reingelaufen sind haben wir noch eine Schraube reingedreht. Muss man jetzt mal abwarten ). Genau das tue ich jetzt, abwarten, denn dasvDach ist immer noch undicht; trotz mehrfacher Aufforderung, immer per SMS, ist seitdem nichts mehr geschehen, mal war er in Urlaub, mal der Kollege krank.
Ich werde ihn jetzt per Einschreiben erneut auffordern nachzubessern. Ist der SMS-Verkehr irgendwie verwendbar oder wird so etwas nicht anerkannt? Oder spielt es gar keine Rolle, da alles, auch jetzt noch, in der Gewährleistungszeit liegt?
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16.09.2013, 11:34 #1
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Baumangel per SMS kommuniziert. Rechtsgültig?
Es grüßt der Bernd
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16.09.2013, 11:50 #2
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Einmal hat er also auf SMS reagiert und danach nicht mehr?
Meiner Meinung nach würde er sich im Streitfall schwer tun zu begründen, warum er einmal reagierte und danach nicht mehr...
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16.09.2013, 11:56 #3
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Hallo Bernd,
hier mal ein Auszug zu verschiedenen Fristen.
Ob Du mit Ihm per SMS, oder wie auch immer, kommuniziert hast, ist letztendlich unerheblich.
Du musst jetzt halt eine ordentliche Mängelanzeige mit Fristsetzung machen.
So long...Gruß Christian
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16.09.2013, 12:33 #4
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Nico, Dir auch vielen Dank!
Es grüßt der Bernd
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16.09.2013, 12:32 #5
Was bisher war, ist nicht wichtig - mach es ab jetzt wasserdicht, also schriftlich, gerne auch mit Einschreiben oder per Fax mit Sendebericht.
Du hast noch über fünf Jahre Gewährleistung, da läuft Dir noch keine Frist weg.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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16.09.2013, 12:59 #6
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Allerdings könnte die Frist etwas geringer sein, wenn der der Handwerker nach VOB abgerechnet hat.
So long...Gruß Christian
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16.09.2013, 14:06 #7
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16.09.2013, 14:22 #8
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Jetzt verstehe ich das erst richtig: Ich muss das selber machen.
Es grüßt der Bernd
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16.09.2013, 12:32 #9
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Themenstarter
Max, er hatte danach auch immer geantwortet, mich aber vertröstet!
Christian, vielen Dank. Werde gleich heute schriftlich per Brief den Mangel anzeigen. Welchen Zeitrahmen soll ich denn zur Behebung des Mangels gewähren?Es grüßt der Bernd
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16.09.2013, 12:35 #10
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16.09.2013, 12:39 #11
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Themenstarter
Nochmals Danke, Nico.
Und wenn danach ( selbst bei Nachbesserung ) das Dach immer noch undicht sein sollte? Erneute Fristsetzung?Es grüßt der Bernd
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16.09.2013, 12:44 #12
Ah, Du willst gleich alles wissen, OK.
Du solltest ihn auffordern, das auszubessern ("instandzusetzen" bzw. den "Mangel zu beheben"), und gleichzeitig solltest Du ihm androhen, das gegebenenfalls selber in Auftrag zu geben und ihm in Rechnung zu stellen.
Sollte er das bis zum Fristablauf nicht getan haben, kannst Du ihn entweder gerichtlich dazu zwingen, oder Du kannst einen weiteren Handwerker mit der Abdichtung beauftragen, dann bekommst Du das Geld vom ersten Handwerker. So oder so könnte es aber passieren, dass Du Dich streiten musst.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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16.09.2013, 12:59 #13
Ich würde das Ganze gleich an nen Profi geben.
Grüße
Jonathan
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16.09.2013, 13:16 #14
Das stimmt!
An Hand der spärlichen Informationen bin ich vom Regelfall (BGB) ausgegangen. Je nachdem, was im Vertrag steht, könnten noch andere Ausnahmen auftreten.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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16.09.2013, 13:24 #15ehemaliges mitgliedGast
Einwurfeinschreiben reicht und gut is es
(Meine Meinung)
Du hast deinen Mangel somit kommuniziert und dokumentiert (ich würde auch auf den bisherigen SMS-Verkehr verweisen, dann müsste er dagegen eine Gegendarstellung schreiben). Er wird sich bestimmt mit dir einig werden - nicht immer an das Schlechte glauben, aber darauf vorbereitet sein.
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16.09.2013, 14:22 #16
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Beim Einwurfeinschreiben sowohl fürs einwerfen als auch für den Text den Zeugen nicht vergessen.
Grüße
Frank
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