Whoa, schlimm. Ich kann nicht verstehen, wie man so mit zahlenden Kunden umgehen kann. Als Schwarzfahrer hättest du vermutlich wesentlich weniger Streß gehabt.
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28.08.2013, 23:12 #1
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Deutsche Bahn Erlebnis: Frage
Sehe ich das zu subjektiv?
http://www.facebook.com/dbbahn/posts...=share_comment
Habe ein Online Ticket gebucht. Türkei gabs nicht als Land in der Auswahl. Habe Deutschland gewählt und meine Daten vom türkischen Reisepass eingegeben. Anschrift, Geburtsdatum, Reisepass Nummer, etc.
Hatte bei Buchung keine Kreditkarte,EC Karte zur Hand. Hatte mit Paypal gezahlt.
Unabhängig vom befremdlichem Verhalten der Dame, wie ist hier die Rechtslage?
Gibt es hier einen Anwalt der sich mit so etwas auskennt?
Laut Tarifbestimmung ist nur die Rede von, wenn ich Ticket oder ID nicht vorzeigen kann, gilt der Fahrschein als ungültig. Ich habe beides vorgezeigt und noch viel mehr: Kreditkarte, EC Karte, Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel, Sitzplatzreservierung, Visitenkarte. Nur nicht einen Deutschen sondern einen Türkischen Pass.
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28.08.2013, 23:17 #2Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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28.08.2013, 23:22 #3
Ohne Worte....
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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28.08.2013, 23:23 #4
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Themenstarter
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28.08.2013, 23:25 #5
Generell kann ich mir zwei Sichtweisen vorstellen: Die, dass der Identifikationsnachweis lediglich dazu dient, eine Übertragung des Tickets zu verhindern. Diesen Nachweis hast du unzweifelhaft erbracht, alles andere ist Korinthen*****rei und kundenunfreundlich.
Streng genommen hat die Bahn aber meines Erachtens korrekt im Sinne der Vorschriften gehandelt. Sie bietet dir eine große Auswahl an Identifikationsmöglichkeiten, von denen du keine zur Hand hast. Du wählst eine aus, die du nicht hast, sondern "nur so ähnlich". Ich sehe darin keinerlei Diskriminierung - wenn ich keinen Perso hab und stattdessen Perso auswähle aber die Nummer meiner Immatrikulationsbescheinigung angebe (überspitzt formuliert), kann ich auch nicht davon ausgehen, dass ich damit durchkomme. Und dass der türkische Reisepass nicht als Identifikationsmedium taugt, kann schlicht daran liegen, dass die Kontrolleure (noch) nicht auf die Überprüfung dieses Dokumentes geschult wurden, sprich einen echten nicht von einer plumpen Fälschung unterscheiden könnten und daher der Schutz vor Übertragbarkeit nicht gegeben wäre.Geändert von Coney (28.08.2013 um 23:48 Uhr)
Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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28.08.2013, 23:25 #6
wahnsinn, arme DB und das im Jahr 2013
- echt eine frechheit
gruß lachender
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28.08.2013, 23:26 #7
Bist Du morgen im Laden?
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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28.08.2013, 23:27 #8
christian, ich habe es so verstanden, das die Diskreminierung sich auf das Verhalten der Kontrolleurin bezog.
gruß lachender
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28.08.2013, 23:29 #9
Ändert übrigens alles nichts daran, dass jetzt seitens der Bahn unzweifelhaft ein "Tut uns leid, Herr Solebox, die Kontrolleurin hat sich zwar im Rahmen der Vorschriften aber weder zielführend, noch kundenorientiert verhalten. Bitte betrachten Sie die Nachforderung als gegenstandslos. Trotzdem möchten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse bitten, in Zukunft nur offiziell zugelassene Dokumente als Identifikationsmedium zu nutzen." angebracht wäre.
Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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28.08.2013, 23:29 #10ehemaliges mitgliedGast
ich hab mir jetzt mal den ganzen fb kram durchgelesen. in meinen augen liegt der fehler bei dir, du hast halt einfach die falsche auswahl bzw. nachweis getroffen. so wars dir möglich ein online ticket zu buchen...
was soll die bahn trulla denn machen ?
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28.08.2013, 23:30 #11
Was sie machen soll? Die Kresse halten natürlich. Ticket ist bezahlt und gut. Ist die Vorsitzende einer Visumskontrollbehörde in nem Unrechtstaat oder Ticketknipse?
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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28.08.2013, 23:33 #12
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28.08.2013, 23:33 #13
Gibt man den Leuten nur ein Bisschen Macht, kommen die fiesesten Dinger dabei raus.
Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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28.08.2013, 23:33 #14
Traurige Geschichte - es gibt schließlich genug Mitbürger mit türkischem Hintergrund.
Fast jedes Drop-Down-Menü im Netz für welche Angaben auch immer listet mir Länder auf, die ich erst mal genauer im Atlas suchen müsste.
Ich hoffe auch in Deinem Sinne auf eine für alle Beteiligten angenehme Lösung!Geändert von Der Novize (28.08.2013 um 23:36 Uhr)
Grüße, Stephan.
"Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine
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28.08.2013, 23:37 #15
Erinnert mich an den Bindestrich-Skandal, wo im Ausland Deutsche abgezockt wurden, weil in ihrem Fahrzeugschein z.B. "M-XY 1234" stand, auf dem Kennzeichen aber nur "M XY 1234". Oho, Fahrzeugpapiere stimmen nicht mit den Kennzeichen überein, Bußgeld galore.
Anhand der Paragraphen vielleicht richtig, de fakto aber assoziales Verhalten von Super******.Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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28.08.2013, 23:40 #16
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Mich auf meinen vermeintlichen Fehler hinweisen und mir den Sachverhalt erklären. Nicht lautstark im Zug nach einem Deutschen Perso verlangen.
Lassen wir gesunden Menschenverstand weg oder Kundennähe, Service, Kulanz, etc.:
Ich habe nun mal einen türkischen Pass. Weltweit nutzbar als Reisedokument. Alle Angaben stimmen mit der Buchung überein. Der Sinn der ID ist ja die Vermeidung des Missbrauchs. Laut Tarifbestimmungen geht nichts hervor über "falsche" oder "fehlerhafte" IDs. Sondern nur fehlende. Was hier nicht der Fall ist.
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28.08.2013, 23:42 #17
Das ist Auslegungssache. Das ausgewählte Dokument (deutscher Perso) war fehlend, nicht fehlerhaft.
Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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28.08.2013, 23:43 #18
Kurzer Exkurs:
Meine Führerscheinprüfung vor 20 Jahren:
Die Mitprüflinge bekamen sofort gesagt, ob sie bestanden haben oder nicht.
Mir wurde mitgeteilt (ich hatte im Vorfeld irgendwo meine Staatsangehörigkeit angeben müssen - Frankreich), dass ich mich im zuständigen Landratsamt in der Führerscheinstelle einzufinden hätte.
Dort musste ich dann erst einmal die Aufenthaltserlaubnis vorweisen, und bekam dann das Ergebnis mitgeteilt.
Ich habe nichts gegen klare Regeln, Gesetze und eine gewisse Ordnung (ganz im Gegenteil, sonst säße ich jetzt statt in Deutschland in einem französischen OP und würde streiken) - die Einhaltung bzw. Auslegung derselben durch die Exekutive sollte aber schon mit Maß und Sinnhaftigkeit erfolgen.Geändert von Der Novize (28.08.2013 um 23:45 Uhr)
Grüße, Stephan.
"Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine
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28.08.2013, 23:47 #19
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28.08.2013, 23:49 #20
Hallo? Sowas entscheidet man nicht nach Rechtslage, sondern nach Common sense. Ticket bezahlt, Identität bewiesen, sänk ju for träwweling. Jesses, sowas kommt raus, wenn Bürokraten und Anwälte die Kontrolle haben.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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